wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz Strom

Hallo,

wir haben im Zuge der Sanierung unseres Hauses den Stromkasten ausgetauscht und auch sämtliche Stromkabel erneuert, auch wurde der Hausanschlusskasten durch die EON-Avacon ausgetauscht und erneuert.

Muss bei der bestehenden Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung nun eine Vollabnahme durch einen Elektrikermeister erfolgen um den Versicherungsschutz zu behalten?

Was passiert im Falle eines Strom-/Brandschaden? Besteht weiterhin Versicherungsschutz?

Ist für die Wohngebäudeversicherung eine Vollabnahme Voraussetzung?

Sollte ein Schadensfall eintreten müsste mir ja grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden um den Versicherungsschutz verneinen. Ist dies korrekt?

Ich weiss…wenn ein Experte noch einmal rüberschaut ist man beruhigter, aber es geht jetzt ausschließlich um die o.g. Punkte…

Danke für Antworten!

Hallo,

sofern die Gebäudeversicherung bereits besteht ist eine Abnahme keinesfalls notwendig! Überlegen Sie sich den Aufwand für einen Versicherer wie z. B. die Allianz, die hunderttausende Gebäude im Bestand hat. Das wäre ein enormer Kostenfaktor und wird keinesfalls betrieben.

Insofern braucht der Versicherer im besten Fall informiert zu werden, dass eine Sanierung statt gefunden hat. Das würde ich in der Tat auch machen, denn manche Versicherer gewähren für Sanierungen Rabatte, womöglich ist hier etwas raus zu holen.

Sollte aufgrund der Leitungen ein Brand o. ä. auftreten, so muss - bei Verschulden - der Installateur haften. Hat der alles richtig gemacht, dann greift die Gebäudeversicherung. Also alles ganz entspannt!

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo, es ist eigentlich ganz einfach.Der Elektromeister sollte eine kurze Prüfung und kurze Abnahmebescheinigung ( kostet leider etwas ) machen und das den Stromanbieter mitteilen. Sie sollten diese Abnahmebescheinigung Ihrer Versicherung und / oder auch selbst dem Stromanbieter zusenden, mit der Bitte um Bestätigung. Eventuell erhalten Sie auch durch die Teilerneuerung im Hause, ermäßigten Beitrag von der Versicherung.
Als Versicherungsmakler würde ich Sie als Service kostenfrei weiterbetreuen. Lassen Sie mal wieder von sich lesen. Also viel Glück und freundliche Grüße von Willi Jänsch

Vielen Dank schon einmal für die schnellen Antworten.

Eine Ergänzung:

Die Stromkabel haben wir selbst verlegt, und es wurde nicht durch eine Firma durchgeführt, also reine Eigenarbeit.

Hallo,

der Austausch des „Stromkastens“ darf grundsätzlich nur durch eine autorisierte Fachkraft durchgeführt werden.
Sollte dieses bei Ihnen nicht der Fall sein, dann besteht die große Gefahr, dass, falls sich im „Stromkasten“ ein Funke bildet und dadurch ein Feuer entsteht, Ihnen auch kein Versicherungsschutz gewährt wird.

MfG

F.-W. Hollmann-Raabe

Hey,
einfach einen kurzen Zweizeiler an deine Versicherung mit der Bestätigung von Eon das die, die arbeiten aufgeführt haben. Sollten keine Nachteile drauß entstehen da neue Stromleitung ja eigentlich eine Verbesserung des Zustandes darstellen.

Sprich das nochmal mit deinem Vertreter ab :smile:
Lg

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Zuerst einmal muss ich Ihnen laut Richtlinien mitteilen, dass ich seit ca. 6 Jahren im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich tätig bin.

Nun zu meiner Antwort :

Eine Vollabnahme muss nicht geschehen. Wie Sie schon richtig erkannt haben, muss Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden.

Es wird in dem Antrag zu einer Wohngebäude oder Hausratversicherung nicht gefragt, ob die verlegten Stromkabel oder Wasserleitungen von einem Meister verlegt oder abgenommen wurden. Das wäre auch mit zuviel Aufwand verbunden, und würde einem in einer Umbauphase auch im Zeitplan sehr zurück werfen.

Unter anderem müssten Sie dann ja bei jeder Umbaumassnahme Ihrem Versicherer bescheid geben, dass sich irgendwas geändert hat.

Also zusammenfassend, Sie müssen keine Vollabnahme der Stromleitungen veranlassen, der Versicherungschutz bleibt im vollem Umfang bestehen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen=====
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Hallo!
Nein, wenn die Arbeiten durch anerkannte Firmen gegen Rechnung (2 Jahre aufzubewahren lt. Gesetz!) ausgeführt wurden, so sind alle Voraussetzungen erfüllt. Von einem Privatmann kann dergleichen nicht erwartet werden, er kann schließlich darauf zählen, dass solche Arbeiten regelkonform durchgeführt wurden. Anders sieht es im gewerblichen Bereich aus, in dem Elektrorevisionen durch die Berufsgenosneschaft vorgeschrieben sind und damit automatisch auch eine Voraussetzung für den Fortbestand des vollen Versicherungsschutzes sind.

Grüße

Sorry, habe eben erst gesehen, dass ihr das in Eigenregie gemacht habt. Dann sollte tatsächlich ein eCheck durchgeführt werden da natürlich die DIN-, VDE- usw Vorschriften erfüllt sein müssen. Sonst kann es im Schadenfall tatsächlich ein Problem geben, wenn ein Fehler auftritt.

wir haben im Zuge der Sanierung unseres Hauses den Stromkasten
ausgetauscht und auch sämtliche Stromkabel erneuert, auch

Das darf man wohl prinzipiell selber, aber soweit ich weiss muß das vor Anschluß ans Netz von einer zugelassenen Elektrofachkraft überprüft/durchgemessen werden.

wurde der Hausanschlusskasten durch die EON-Avacon
ausgetauscht und erneuert.

Da darf man in der Tat nicht dran… das wäre sogar strafbar das selber zu machen. Da darf nicht mal jeder Elektriker dran.

Muss bei der bestehenden Wohngebäudeversicherung bzw.
Hausratversicherung nun eine Vollabnahme durch einen
Elektrikermeister erfolgen um den Versicherungsschutz zu
behalten?

„Eigentlich“ ja.

Was passiert im Falle eines Strom-/Brandschaden? Besteht
weiterhin Versicherungsschutz?

In der Regel kommt bei einem Feuer ein Brandsachverständiger von der Kripo. Wenn der feststellt, dass das Feuer von der Elektrik herrührt, dann kann natürlich schon die Frage der Versicherung aufkommen … wieso, was ist gewesen, war die Anlage in Ordnung, wer hat Änderungen daran vorgenommen?

Ist für die Wohngebäudeversicherung eine Vollabnahme
Voraussetzung?

Beim Abschluß fragt man in der Regel nur, ob alles in Ordnung ist …

Sollte ein Schadensfall eintreten müsste mir ja grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden um den
Versicherungsschutz verneinen. Ist dies korrekt?

Grobe Fahrlässigkeit führt bei den meisten Versicherern zu (teilweise erheblichen) Minderungen in der Leistung, manche verzichten aber auch darauf!
Vorsatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Als nicht ausgebildete Person an der Elektroinstallation herumzupfuschen … (ja ich weiß, ich kann es auch besser als mancher Elektriker, darf es aber nicht, tu es trotzdem …) ist in jedem Fall grob fahrlässig.
Mache ich es ordentlich und sauber kommt es auch nicht zu Schäden. Verpfusche ich was und es kommt zu einem Schaden … nun dann ist die Lage doch klar, oder?

Ich weiss…wenn ein Experte noch einmal rüberschaut ist man
beruhigter, aber es geht jetzt ausschließlich um die o.g.
Punkte…

Was spricht dagegen die Anlage von einem Elektriker überprüfen zu lassen? Ist auf jeden Fall sicherer und wird ja auch vom Elektriker selber gemacht, wenn er die Installation vornimmt und das hat seinen Grund.
Auch ein Elektriker kann Kabel schon mal unzureichend anklemmen oder etwas versehentlich falsch anschließen.

Gruß Dirk

Hallo,

diese Fragen können nur konkret beantwortet werden, wenn man den genauen Inhalt der Vers.-Bedingungen des bestehenden Vertrages kennt.
Denn standardmäßig dürfte es keine Auflage sein, Strom-Dinge dem VU zu melden - im Einzelfall kann dies aber anders vereinbart sein.
Empf.: beim jetzigen Versicherer anfragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de