Hallo,
wenn eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und als unwirtschaftlich erachtet werden würde oder der Vermieter freiwillig auf die Umlage des höhren Beitrags der Versicherung auf die Mieter freiwillig verzichten würde, müsste der Mieter aber doch trotzdem noch nach dem alten Tarif seinen Anteil zahlen?
Das Problem ist wenn der Vermieter einen neuen Vertrag hat. Wäre der Beitrag des Altvertrags wenn dieser weitergelaufen wäre ja nicht eingefroren. Dieser würde ja auch jedes Jahr in Anpassung an den „gleitenden Neuwert“ weiter steigen. Das sind diese paar Euro die Wohngebäudevesicherungen jedes Jahr alle nach einem festen %-Satz teurer werden. Das heisst zumindest diese Erhöhung müsste der Mieter doch wie früher auch anteiig zahlen, oder?
MfG
Wandos