Wohngebäudeversicherung Nebenkostenanrechnung nach altem Vertrag,gleitender Neuwert?

Hallo,

wenn eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und als unwirtschaftlich erachtet werden würde oder der Vermieter freiwillig auf die Umlage des höhren Beitrags der Versicherung auf die Mieter freiwillig verzichten würde, müsste der Mieter aber doch trotzdem noch nach dem alten Tarif seinen Anteil zahlen?

Das Problem ist wenn der Vermieter einen neuen Vertrag hat. Wäre der Beitrag des Altvertrags wenn dieser weitergelaufen wäre ja nicht eingefroren. Dieser würde ja auch jedes Jahr in Anpassung an den „gleitenden Neuwert“ weiter steigen. Das sind diese paar Euro die Wohngebäudevesicherungen jedes Jahr alle nach einem festen %-Satz teurer werden. Das heisst zumindest diese Erhöhung müsste der Mieter doch wie früher auch anteiig zahlen, oder?

MfG

Wandos

Hallo,

der Mieter muss immer den auf seine Wohnung entfallenden Anteil der Wohngebäudeversicherung zahlen.

Und was heißt unwirtschaftlich ??

Nehmen wir das Beispiel gleitender Neuwert ,zu diesem sind die meisten Versicherungen abgeschlossen.

Natürlich ist diese wesentlich teurer als eine Versicherung ohne diese Klausel.

Nur in einem Schadenfall bekommst du von der mit Gl.Neuwert auch wirklich Ersatz während bei der anderen du den Geldbetrag bekommst, den man bei der Errichtung des Hauses bezahlt hätte.

Stell dir mal vor ein Sturm beschädigt das Hausdach schwer und du bekommst nur 2.000 ,- € weil vor 70 Jahren ein Hausdach mal soviel gekostet hat.
Möchtest du als Mieter Monatelang ein offenes Dach haben, weil der Vermieter nicht genug Geld für ein neues hat ??