Wohngebäudeversicherung

Hallo
Wir haben von den Gr0ßeltern ein Haus BJ. 1952 geerbt Wohnfläche 2X 54 Quaratmeter Wohnfläche . und haben dann einen Anbau ohne Keller 78 Quadratmeter Wohnfläche angebaut . Die beiden vordren Wohnungen je 54 Quadratmeter Wohnfl. sind vermietet. Wir hatten bisher eine Versicherung. Hatte aber in den letzten 5 Jahren 2 Schäden, einmal Wasser, 2000 € Schaden und einmal Hagel, 2 Rolladen defekt, 600 €. Vor 14 Tagen hat die eine Mieterin den Syphon der Badewanne abgeschraubt, wollte ihn säubern. Und hat die Schraube nicht mehr fest angeschraubt und dann geduscht. Das ganze Wasser ist dann in das Erdgeschoss gelaufen. ins Badezimmer Schaden, : Instalateur. 60 € Syphon anschrauben. und 2500 € neue Decke mi Trocknung 2 Zimmer 3 Wochen Den Schaden Instalateur hat ihre Haftpflicht Versicherung sofort bezahlt. Meine Versicherung Gebäude, muß nun mit Iher Versicherung den Schaden für die Decke verrechen, denn die Haftpflicht zahlt nur 75 % vom Neuwert. Es kam was ich befüchtet habe, die Wohngebäude hat mir gekündigt. obwohl ich für die Dummheit meiner Mieterin nichts kann. Es wird nun schwer werden, eine neue zu finden. Meine Fragen dazu: Was gebe ich an, was das für ein Haus ist ? " Zwei- Familien haus? oder Mehrfamilien haus ? Hatte bisher immer einen Versicherungs Vertreter, der den Vertag machte, will aber übers Internet abschliesen. Man muß ja immer Schäden angeben, wenn man eine Versicherung abschliest. Könnte ich evt. die neue Versicherung auf meine Frau abschliesen ? Wir sind ja beide Besitzer des Hauses ?. Würde das was nützen ? um überhaupt wieder eine neue Versicherung zu bekommen ? Würde mich freuen, Antworten zu bekommen.
MFG

Wieso zahlt die Haftpflicht der Mieterin nur 75 % ?
Und wenn ja, so müsste man das ja nicht einfach so hinnehmen.

Es mag einen Abzug neu für alt geben, aber bei Wasserschaden an Decke ?
Altern Decken und müssen regelmäßig erneuert werden ?
N E I N
Meiner Ansicht nach kann man von der Mieterin vollen Schadenersatz für alles rund um den Schaden verlangen( Handwerker für Wannenrepartur,Trocknungskosten durch Schadenbeseitiger, /Maurer/Trockenbauer/Putzarbeiten, Malerarbeiten, Aus- und Umräumkosten, Kosten die der vom Wasserschaden betroffene Mieter gegen den Vermieter geltend macht usw.

Ich würde an deiner Stelle lieber zu einem (freien)Versicherungsmakler (nicht zu einem der "nur"eine Versicherung vertritt !) gehen und alles im persönlichen Gespräch abklären.

Vertrag auf Ehefrau laufen lassen geht m.E. nach nicht.

MfG
duck313

Hallo danke für deine Antwort .Beide Versicherungen, Haftpflicht der Mieterin und die Gebäudeversicherung haben den Ablauf der Schadensregulierung so als korrekt bezeichnet. Fakt ist nun für mich… Brauche neue Versicherung.

Die restlichen 25 % des Schadens muss Deine Mieterin als Schadensverursacherin voll tragen. Ohne Haftpflichtversicherung müßte sie 100 % tragen!

Der Antrag Deiner Frau muss natürlich auch auf die Schadensfälle hinweisen!

Hallo Danke für deine Antwort. Ich habe mit der Versicherung gesprochen. Ihre Haftpflichtversicherung hat mir mitgeteilt, daß die Wohngebäude versicherung, die ich als Vermieter abgeschlossen habe, ( die ja in den Nebenkosten umgelegt wird) den Rest übernehmen wird. auch die 300 Euro Selbstbeteiligung die im Vertrag vereibart wurde. Wäre das nicht so, hätte mir die Gebäudeversicherung nicht gekündigt. Das war die Aussage von der Versicherung.
MFG