Wohngeld

Ist es üblich beim Wiederholungsantrag auf Wohngeld, also einer Verlängerung, die gleichen Anlagen seitens des Amtes anzufordern, wie es beim Erstantrag geschieht?

Oder besteht da eine Vereinfachungsregelung?

Danke
rolf

Hallo Rolf,
ich kenne es so, dass alles bis auf die Meldebescheinigung komplett neu ausgefüllt werden muss. (Grundantrag, Verdienstbescheinigung Arbeitgeber, Nachweis des Vermieters über Höhe der Miete und der Mietnebenkosten, dazu dann eventuell noch Nachweis über Kindergeld - hab ich was vergessen?) Ob das in anderen Städten auch so ist, kann ich nicht sagen.
Gruß
Molika

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