Wohngeld

Hallo,
mein Schatzi geht ab September wieder zur Schule, ans andere Ende der Republik! Daher will er nun Wohngeld für unsere gemeinsame Mietwohnung hier beantragen. Wir leben seit 6 Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet, keine Kinder. Ich bin voll berufstätig. Haben kein gemeinsames Vermögen oder so, jeder schafft für sein eigenes Geld und kann es nach Belieben verprassen. Nun will die Wohngeldstelle eine Gehaltsabrechnung von mir, also der Partnerin. Was die allerdings damit wollen, konnte mir die nette Dame im Amt nicht erklären! Könnte mein Gehalt zur Wohngelberechnung herangezogen werden? Wie kann man das umgehen? Ich sehe absolut nicht ein, dem Staat in irgendeiner Weise mehr Geld als schon durch sämtliche Steuern und Steuerklasse 1 zukommen zu lassen!

Viele Grüße,
Sonja

(Wie ist es eigentlich: wenn er nach der Schule (Dauer ca. 8 Monate) nicht sofort einen neuen Job findet, werde ich dann auch zum Unterhalt herangezogen oder bekommt er gleich Arbeitslosengeld ohne Anrechnung meines Gehalts??) Oder gibt es eine Sperre, da selber gekündigt wegen der Weiterbildung und somit nicht zwingend arbeitslos geworden.

hallo sonja,

Könnte mein Gehalt zur Wohngelberechnung
herangezogen werden?

Wie sollte das Wohngeld denn sonst berechnet werden? Das Wohngeld hängt von drei Faktoren ab: Zahl der im Haushalt lebenden Personen, Gesamteinkommen und zuschussfähige Miete.

Wie kann man das umgehen?

Den Antrag nicht stellen.

Ich sehe absolut nicht ein, dem Staat in irgendeiner Weise mehr Geld
als schon durch sämtliche Steuern und Steuerklasse 1 zukommen
zu lassen!

Und Deine Gemeinde wird es in dem Fall absolut nicht einsehen Dir Wohngeld zu zahlen.

(Wie ist es eigentlich: wenn er nach der Schule (Dauer ca. 8
Monate) nicht sofort einen neuen Job findet, werde ich dann
auch zum Unterhalt herangezogen oder bekommt er gleich
Arbeitslosengeld ohne Anrechnung meines Gehalts??) Oder gibt
es eine Sperre, da selber gekündigt wegen der Weiterbildung
und somit nicht zwingend arbeitslos geworden.

Selbst gekündigt=Sperrzeit

regards Bianca

P.S.: weitere Informationen zum Wohngeld gibt´s beim Bundesministerium für Verkehr-, Bau-, und Wohnungswesen: http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.6872/.htm

Hallo Sonja,
beim Wohngeld wird bei der Berechnung des Gesamteinkommens der Familie und der Höchstbeträge für Miete und Belastung das Einkommens des Ehegatten mitberücksichtigt. Das sollte nach dem LPartGErgGE auch für Lebenspartner gelten.
Dabei wird das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft vermutet, wenn der Antragsberechtigte und die anderen Personen Wohnraum gemeinsam bewohnen. Aufgrund dieser Vorschrift werden „sonstige“ Wohngemeinschaften beim Wohngeld genauso wie Ehen und Familien behandelt.

Unterhalt mußt Du bei ALG 1 nicht zahlen. Das wird erst interessant, wenn Dein Schatzi in ALG II rutscht (auch Hartz IV genannt).

Über die Sperrzeit kann ich Dir elider keine Info geben.
Gruß
Micha