Hallo,
ich bin Vermieter einer Wohnung und bei der letzten Eigentümerversammlung wurde das Wohngeld rückwirkend zum 1.7.2004
erhöht. Wann soll ich die umlegbare Erhöhung an den Mieter weitergeben ?
Am Ende des Jahres und jetzt schon ?? Die Differenz beträgt ca. 43 Euro, d.h. die Mieter müssen 43 Euro mehr bezahlen.
Danke im voraus.
Gruß, Pet
Hallo,
zum Wohngeld gehören auch die nicht umlegbaren Kosten - du wirst also kaum die gesamten 43€ weitergeben können. Was wurde denn speziell erhöht?
Ich denke, Du solltest zum Jahresende wie üblich die Betriebskostenabrechnung machen, wenn für den Mieter eine Nachzahlung herauskommt, wird dann die Vorauszahlung entsprechend angepasst. So einfach „mittendrin“ im Jahr halte ich für fragwürdig.
gruß,
Micha
Hallo,
korrekt! Zum Jahresende die BK-Abrechnung machen und als Grundlage dafür die Jahresabrechung der WEG nehmen… Auch hier aufpassen: einige Kosten dürfen gar nicht (z. B. Kosten für den Hausverwalter, Instandhaltungskosten…) oder nur zum Teil (Kosten für den Hausmeister, denn der übernimmt auch „Verwalteränhliche“ Aufgaben) auf deine Mieter umgelegt werden. Über das Jahr 2003 musst du bis spätestens 31.12.2004 abrechnen… Noch ein Tipp: an die Grundsteuer denken, die du i. d. R. selbst an das FA überweist. Die ist im Wohngelöd oder der Jahresabrechung der WEG nicht enthalten.
Gruß Matthias
Noch ein Tipp: an die Grundsteuer denken, die du
i. d. R. selbst an das FA überweist. Die ist im Wohngelöd oder
der Jahresabrechung der WEG nicht enthalten.
Die Grundsteuer nuss einmal im Jahr bezahlt werden. Wie hoch ist dies ungefähr und kann ich dies komplett auf den Mieter abwälzen ?
Gruß, Pet
Hallo,
ja, die kannst du gesamt auf die Mieter umlegen. Wie hoch die Grundsteuer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Größe der Wohnung, Hebesatz der Gemeinde etc… Lässt sich also nicht so einfach ne Summe aus dem Hut zaubern.
Bsp: Berlin-Charlottenburg, 46 m² ETW, Grundsteuer im Jahr: 130 €.
Gruß Matthias