Werden Wohngeldangelegenheiten vor dem Sozialgericht ausgefochten?
Marco
Werden Wohngeldangelegenheiten vor dem Sozialgericht ausgefochten?
Marco
Hallo Marco,
nein, vor dem Verwaltungsgericht. § 51 SGG gibt Dir die Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit.
http://www.gesetzesweb.de/SGG.html
Viele Grüße,
Fabienne
Werden Wohngeldangelegenheiten vor dem Sozialgericht
ausgefochten?Marco
Also müsste ich bei einer Niederlage die Kosten übernehmen?
Marco
hallo marco,
nicht unbedingt. bshg-angelegenheiten (bundessozialhilfegesetz) werden auch vor dem verwaltungsgericht verhandelt und da muß auch kein hilfeempfänger die kosten selbst übernehmen. dir müßte prozeßkostenhilfe zustehen, allerdings wird diese nur gewährt, wenn die klage aussicht auf erfolg hat. was du auf jeden fall in anspruch nehmen kannst, ist beratungshilfe, um überhaupt erstmal einen anwalt zu konsultieren.
habe noch einige links gefunden:
http://www.rechtspraxis.de/wohngeld.html
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/990204_6.html
http://www.jurathek.de/tom/katalog/av_referate/refer…
http://www.uni-heidelberg.de/stud/fsk/referate/sozia…
viel glück,
fabienne
Also müsste ich bei einer Niederlage die Kosten übernehmen?
Marco
das könnte das problem werden…
da ich einen notgroschen habe, der unter umständen für das befürworten der pkh zu hoch ist, würde ich die wahrscheinlich nicht bekommen…
ich kann dieses geld aber auch nicht einfach ausgeben, weil ich es unter umständen noch brauche, da ich damit vielleicht mal ärzte bezahlen muss.
und beim wohngeld kommt es ja nur auf meine einkünfte an… und da liege ich drunter…
also pech gehabt… trotzdem danke…
Marco
der grund… warum ich frage:
ich hätte zwar anspruch nach bafög, bekomme aber keins… --> ergo kein wg…
jetzt zahlt mir aber sozialamt den heizkostenzuschuss… ist das nicht wiederum zeichen für wg?
*grübelnd*
marco
hallo marco,
die frage ist: wieviel hk-zuschuß hast du gekriegt? es ist nämlich so, daß bafög-empfängern und einigen anderen (ich glaube wehrdienstleistenden etc…, bin mir aber nicht ganz sicher) pauschal eine wohnfläche von 20 qm angerechnet wird, das heißt du bekommst pauschal 100,- dm. der grund hierfür könnte - auch ohne wg-anspruch - sein, daß du einen grundsätzlichen anspruch auf bafög hast. du kriegst nur in der praxis keines, weil dein eigenes einkommen oder vermögen zu hoch ist.
gruß,
fabienne
hallo fabienne,
habe die 5 dm pro qm bekommen und da ich mehr als 20 qm habe… auch mehr Heizgeld 
marco