Wohngeld

Hallo,
ich habe gelesen, dass u.a. Anspruchsvoraussetzung für’s Wohngeld:

  1. eigenes Einkommen oder Vermögen in entsprechender Höhe ist und
  2. die Kinder nicht nur vorübergehend vom haushalt der eltern abwesend sein dürfen.
    ich bin ab oktober wieder beim studium. habe kein einkommen. gar keins (ausser kindergeld) wie hoch müsste mein vermögen denn sein?
    und wie soll ich nachweisen dass ich nicht nur vorrübergehend abwesend bin, also nach dem szudium nicht mehr zurückziehen werde?
    Meine eltern haben ein haus, platz wäre also.
    ich hab gehört es reicht nichtmal die hauptwohnung am studienort zu haben. einer bekannten ist TROTZDEM das wohngeld mit der begründung abgelehnt worden, sie sei als studentin nur vorübergehend vom elterlichen haushalt abwesend. Über den WS ist noch nicht entschieden.
    Hilft es wenn ich den letzten monat vor dem Studium noch in ne wohnung ziehe? oder ist das überflüssig?
    Danke, Veronika

Hi,

„(3) Familienmitglieder rechnen auch dann zum Haushalt, wenn sie vorübergehend abwesend sind. Vorübergehend abwesend sind Familienmitglieder, wenn der Familienhaushalt auch während der Abwesenheit Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen bleibt. Eine vorübergehende Abwesenheit von Familienmitgliedern wird zum Beispiel vermutet, solange sie noch für ihre Lebenshaltung überwiegend von anderen zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern unterstützt werden.“
(§ 4 WoGG)

Da du außer Kindergeld kein Einkommen hast, wirst du vermutlich von deinen Eltern unterstützt. Daher zählst du noch zum Haushalt deiner Eltern (?).

Allerdings:
"(2) Für einen Mietzuschuss ist antragberechtigt

  1. der Mieter von Wohnraum, […]
    (§ 3 WoGG)

Falls du also eine eigene Wohnung hast, müsstest du evtl. doch antragsberechtigt sein!?

Aber dann kommt wieder der Punkt: du hast kein Einkommen außer Kindergeld, kannst also nicht nachweisen, wie du deinen Lebensunterhalt sicherstellst. Das ist auch ein Ablehnungsgrund, weil man dann nämlich davon ausgeht, dass das Wohngeld zum Lebensunterhalt eingesetzt wird, und das wäre eine missbräuchliche Verwendung (§ 18 Nr. 6 WoGG).

Alle Angaben ohne Gewähr!

Gruß
Nelly

Hey Nelly,

Da du außer Kindergeld kein Einkommen hast, wirst du
vermutlich von deinen Eltern unterstützt. Daher zählst du noch
zum Haushalt deiner Eltern (?).

nein, meine eltern können mich nicht unterstützen, dürfen sie als ALG II empfänger auch nicht. jedenfalls nicht offiziell.
also kann ich das nicht angeben.
ich habe aber nach dem ersten und vor dem zweiten studium ein jahr gearbeitet und so gut wie alles gespart und denke damit kann ich zwei jahre studium finanzieren.

Falls du also eine eigene Wohnung hast, müsstest du evtl. doch
antragsberechtigt sein!?

hab zwar keine eigene wohnung - jedoch wohne ich im Wohnheim. Ist das irgendwie ein problem?

Aber dann kommt wieder der Punkt: du hast kein Einkommen außer
Kindergeld, kannst also nicht nachweisen, wie du deinen
Lebensunterhalt sicherstellst. Das ist auch ein
Ablehnungsgrund, weil man dann nämlich davon ausgeht, dass das
Wohngeld zum Lebensunterhalt eingesetzt wird, und das wäre
eine missbräuchliche Verwendung (§ 18 Nr. 6 WoGG).

ja, das hab ich schon gehört, aber ich kann nachweisen das ich vermögen in ausreichender höhe habe.
Weißt du wie hoch mein vermögen mindestens sein muss um für ein semester wohngeld zu bekommen?
und weißt du wie hoch es höchstens sein darf um noch berechtigt zu sein? oder ist das völlig vermögensunanbhängig.

danke dir, Veronika

hab zwar keine eigene wohnung - jedoch wohne ich im Wohnheim.
Ist das irgendwie ein problem?

Hi,
dann könnte nur § 3 Nr. 2 in Frage kommen:
2. der Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis
ähnlichen Nutzungsverhältnis (mietähnlich Nutzungsberechtigter),

ich weiß aber nicht, ob Studentenwohnheime tatsächlich darunter fallen.
Ich würde an deiner Stelle einfach einen Antrag stellen und falls er
abgelehnt wird, Widerspruch einlegen. Das kostet dich nichts (außer
vielleicht Porto) und bringt dir die Sicherheit, dass die Ablehnung
zumindest nochmal überprüft wird.

aber ich kann nachweisen das ich
vermögen in ausreichender höhe habe.
Weißt du wie hoch mein vermögen mindestens sein muss um für
ein semester wohngeld zu bekommen?

Ich vermute mal, so hoch, dass du für den betreffenden Zeitraum
deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst.
Allerdings weiß ich nicht, wie die dann das monatliche
Einkommen ausrechnen. Denn WG ist ja einkommensabhängig.

und weißt du wie hoch es höchstens sein darf um noch
berechtigt zu sein? oder ist das völlig vermögensunanbhängig.

Es ist vermögensunabhängig. Ich weiß aber wie gesagt nicht,
wie man rechnet, wenn NUR Vermögen, aber kein oder sehr
geringes Einkommen da ist.

Stell einfach mal den Antrag, und dann wirst du sehen,
mit welcher Begründung ggfls. dein Antrag abgelehnt wird.
Einen Versuch ist es wert.

Gruß
Nelly