Wer weiss wieviel Prozent des Arbeitslohnes die Miete betragen darf bei jemand der alleine lebt um Wohngeld beantragen zu können? Und wird das vom Bruttolohn gerechnet oder vom Nettolohn?
Schönen Dank!
Wer weiss wieviel Prozent des Arbeitslohnes die Miete betragen darf bei jemand der alleine lebt um Wohngeld beantragen zu können? Und wird das vom Bruttolohn gerechnet oder vom Nettolohn?
Schönen Dank!
Hallo Pegasus,
ich behaupte mal, dass Lohn und Miethöhe in keinem Zusammenhang bei der Errechnung des Mietzuschusses stehen. Genaue Auskünfte gibt es bei deiner Wohngeldstelle - Antrag ausfüllen und abgeben.
Nettolohn?
Schönen Dank!
Hallo Pegasus,
die Höhe des zu bewilligenden Wohngeldes richtet sich einerseits nach der Höhe des Gesamteinkommens, andererseits nach der Höhe der anzuerkennenden Miete, die sich wiederum aus der Anzahl der Familienmitglieder, der Bezugsfertigkeit und der Ausstattung (Bad/Dusche und/oder Heizung) der Wohnung ergibt.
Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist das Bruttoeinkommen, das im Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate) zu erwarten ist. Kann das Einkommen für den Bewilligungszeitraum nicht verlässlich ermittelt werden, ist das Einkommen der vergangenen zwölf Monate zu Grunde zu legen.
Unter folgendem Link findest Du auf der rechten Seite verschiedene pdf-Tabellen zur Berechnung des Wohngeldanspruches: http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratsc…
Gruss
Ilonka
Hi,
meine Vorposter haben schon richtig geantwortet.
Zur Verdeutlichung noch dies:
Die Höhe der anzuerkennenden Miete richtet sich nach einer Tabelle, die m.W. etwas mit dem Mietspiegel deiner Gemeinde zu hat.
Vom Einkommen ist sie jedenfalls völlig unabhängig.
Die Höhe des Wohngeldes ist jedoch einkommensabhängig (dürfte klar sein).
Gruß
Nelly
hallo,
rechne doch mal nach: http://www.dresden.de/sonstige_dateien/wohngeld_bere…
die stadt dresden bietet einen wohngeldrechner, im excel mit makro. kann man bundesweite berechnungen anstellen…
gruss vom
showbee