-------wohngeld----------

Hallo Zusammen

Habe einer dringende Frage.
Mein Freund und ich Wohnen zusammen.Er verdient ca 1300€ und ich nicht ganze 400€.Da uns alle sagen,dass wir uns mal um´s Wohngeld kümmern sollen,haben wir heute mal angefragt welche Unterlagen wir benötigen.
Alles so weit,so gut.
Muss ich meine 400€ auch angeben obwohl es nicht immer 400€ sind.
Bei der Steuer muss man diese auch nicht erwähnen.
Ist mein Freund verpflichtet mich zu unterhalten oder bestehen da noch andere Möglichkeiten??
Ich kenn mich mit der Materie nicht aus und bin auf Eure Hilfe angewiesen.
Besten Dank
Jackie

Hallo,

So wie ich das damals verstanden habe, als ich Wohngeld beantragen wollte, lag die Grenze bei 3 Personen bei eintausendzweihundertirgendwas. Da seid ihr beide mit 1700 weit drüber.
Und, Ja, wenn ihr zusammen wohnt, ist dein Freund verpflichtet, dich zu unterhalten.
Mit ca 1700€ müßtet ihr aber klarkommen. Es gibt Leute, die kommen mit wesentlich weniger aus, müssen damit auskommen.

Gruß
Sticky

Hallo,

So wie ich das damals verstanden habe, als ich Wohngeld
beantragen wollte, lag die Grenze bei 3 Personen bei
eintausendzweihundertirgendwas. Da seid ihr beide mit 1700
weit drüber.

Im Osten haben wir mit ca. 1000 EUR zu zweit ein paar EUR (damals noch Mark) bekomnmen.
@Sylvia: Frag mal bei der Wohngeldstelle deiner Kommune mal an, wieviel m2- Wohnraum Regelbedarf ist und wo ungefähr die EInkommensgrenze liegt. Wenn ungefähr in dem Rahmen liegt, dann probiert es aus. Angegeben werden muss jedes Einkommen. Bei unregelmässigen Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 6/12 Monate gerechnet.

Und, Ja, wenn ihr zusammen wohnt, ist dein Freund
verpflichtet, dich zu unterhalten.

richtig

Mit ca 1700€ müßtet ihr aber klarkommen. Es gibt Leute, die
kommen mit wesentlich weniger aus, müssen damit auskommen.

Das kommt aber auch auf den Wohnort an. In Münchewn kann es problematisch werden.

Ciao maxet.

Hallo,

Mein Freund und ich Wohnen zusammen.Er verdient ca 1300€ und
ich nicht ganze 400€.Da uns alle sagen,dass wir uns mal um´s
Wohngeld kümmern sollen,haben wir heute mal angefragt welche
Unterlagen wir benötigen.
Alles so weit,so gut.
Muss ich meine 400€ auch angeben obwohl es nicht immer 400€
sind.
Bei der Steuer muss man diese auch nicht erwähnen.
Ist mein Freund verpflichtet mich zu unterhalten oder
bestehen da noch andere Möglichkeiten??
Ich kenn mich mit der Materie nicht aus und bin auf Eure Hilfe
angewiesen.

hier solltest Du fündig werden, sofern ich mich mit Deinem Wohnort nicht irre:
http://www.wesel.de/Kommunen/wesel/fb6.nsf/71eb21437…
bzw. http://www.wesel.de/

bzw.
http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916582/Tabelle-W…
bzw.
http://www.bmvbw.de/Staedtebau-und-Wohnungswesen/Woh…

Gruß,
Christian

Servus Sylvia,

also, Dein Freund ist beim zusammenwohnen unterhaltspflichtig.
Jetzt kommts drauf an, wie hoch Eure Wohnkosten sind (NICHT MIETE !!!)
1300 Euro Brutto ist nicht gerade üppig, und selbst wenns Netto wäre bestünde mit sicherheit kein geringer Anspruch

bitte nochmal und langsam lesen

Gruß und viel Erfolg

der Rebell

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