die Familie X wohnt mit den Eltern in einer kleinen Wohnung. Da die Familie X zwei kleine Kinder hat und die Wohnung nun zu klein ist, wird sie bald ausziehen. Der Mietvertrag läuft auf den Namen der Ehepartner der Familie X. Nun möchten die Eltern aber weiterhin dort wohnen bleiben und auch die Miete selber zahlen. Der Vermieter will jedoch keine neuen Mietverträge mehr abschließen, weil die Wohnung zum Verkauf ansteht. Er schlägt jedoch vor, dass der Mietvertrag bestehen bleibt und die Eltern die Miete weiter bezahlen und auch weiterhin dort wohnen bleiben. Es handelt sich bei den Eltern um Rentner, die nicht soviel Rente bekommen. Ist es theoretisch möglich, dass die Eltern Wohngeld unter diesen Umständen beantragen können?
Allerdings passt diese Frage wohl besser ins Arbeits- und Sozialamtsbrett weil das eigentliches Anliegen wohl die Bewilligung von Wohngeld betrifft?
Wobei folgendes noch zu bemerken ist:
Sollte die Wohnung wirklich verkauft werden könnte ein solches ungeordnetes Mietvertragsverhältnis evtl. dafür sorgen, dass ein neuer Besitzer die Eltern der eigentlichen Mieter zügig loswerden kann. Zwar bin ich da keineswegs sicher, aber die Mieter sollten so etwas erst abklären.
Der Vermieter MUSS keinen neuen Mietvertrag eingehen.
Da er Verkaufsabsichten hat, wäre ihm das auch nicht ohne weiteres zu empfehlen.
Ein mögliche Lösung hat er bereits aufgezeigt.
Wohngeld kann m.W. nur erhalten, wer auch Mieter ist und Miete zahlt.
Ggfs. müsste Familie X eben mit den Rentner-Eltern einen Unter-Mietvertrag abschliessen.
Wenn die Wohnung vorher für die Rentner-Eltern plus Familie X mit 2 Kindern = 6 Personen ausreichend war, dürfte sie aber jetzt nur für die 2 Rentner-Eltern womöglich zu gross und zu teuer sein (nach Wohngeld-Kriterien).