Wohngeld

Hallo allerseits!

Folgendes Problem:
Ein 24jähriges Kind wohnt noch bei der Mutter zu Hause, ist arbeitslos gemeldet, es möchte ausziehen, da die Situation zu Hause unerträglich ist, da es aber kein Geld hat, kann es sich auch nicht so einfach eine Wohnung mieten. Angenommen das Kind findet eine passende Wohnung, wie muss es dann vorgehen und woher weiß ob die Wohnung auch vom Sozailamt (oder welche Behörde ist dafür zuständig?) bezahlt wird? Noch zur Info: Das Kind wird einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bald stellen.

Danke im Vorraus für die Antworten.

Grüße, Anja

hallo

Hallo allerseits!

Folgendes Problem:
Ein 24jähriges Kind wohnt noch bei der Mutter zu Hause, ist
arbeitslos gemeldet, es möchte ausziehen, da die Situation zu
Hause unerträglich ist, da es aber kein Geld hat, kann es sich
auch nicht so einfach eine Wohnung mieten. Angenommen das Kind
findet eine passende Wohnung, wie muss es dann vorgehen und
woher weiß ob die Wohnung auch vom Sozailamt (oder welche
Behörde ist dafür zuständig?) bezahlt wird? Noch zur Info: Das
Kind wird einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bald stellen.

Da Kind unter die U 25 Regelung fällt, hängt es voll von der Gnade des Amtes ab, ob überhaupt ein Auszug in eine eigene Wohnung bewilligt wird

Danke im Vorraus für die Antworten.

Grüße, Anja

LG
Mikesch

hallo

Hallo allerseits!

Folgendes Problem:
Ein 24jähriges Kind wohnt noch bei der Mutter zu Hause, ist
arbeitslos gemeldet, es möchte ausziehen, da die Situation zu
Hause unerträglich ist, da es aber kein Geld hat, kann es sich
auch nicht so einfach eine Wohnung mieten. Angenommen das Kind
findet eine passende Wohnung, wie muss es dann vorgehen und
woher weiß ob die Wohnung auch vom Sozailamt (oder welche
Behörde ist dafür zuständig?) bezahlt wird? Noch zur Info: Das
Kind wird einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bald stellen.

Da Kind unter die U 25 Regelung fällt, hängt es voll von der
Gnade des Amtes ab, ob überhaupt ein Auszug in eine eigene
Wohnung bewilligt wird

Wenn das Kind vor ALGII auszieht? Manchmal kann man aber auch die unerträgliche Situation dem Amt erklären.
Wenn Kind noch ALG I bekommt, könnte es ergänzend Wohngeld beantragen. Dies ist zwar in der Summe weniger, als wenn von der ARGE die gesamte Miete bezahlt wird. Es wäre halt die Frage wieviele Monate noch bis zum 25. Geburtstag zu überbrücken sind.
Bei Antrag auf ALG II übernimmt also auch die ARGE die Miete, wenn U25 und eigene Wohnung akzeptiert wird. Bei ALG II hat man keinen Anspruch auf Wohngeld.