Wohngeld

Ich habe von einer Freundin erfahren, dass ich wenn ich noch Schüler bin, Wohngeld beantragen kann! Leider habe ich nicht in Erfahrung bringen können, wo ich das Wohngeld beantragen kann und in welcher höhe das sein wird! Auf welche Behörden kann ich noch zählen? Ich bin 18, besuche die Stufe 13 eines Gymnasiums, habe aber vor, des Notendurchschnittes halber dieses Jahr noch einmal zu wiederholen! Allerdings muss und will ich von zuhause ausziehen, komme aber mit Job und Unterhalt noch nicht auf das nötige Geld um mir eine Wohnung zu finanzieren! Also wenn mir hier jemand Tipps geben kann, auch was die Wohnungssuche, etc. angeht, wäre ich sehr verbunden!

lieben dank und libe grüße

Muntiman

Hi Muntiman,

Zitat aus der nachfolgend genannten Webseite:

"…(geschrieben von Aktion Mensch am 06. April 2006 15:23)

Ab Juli wird jungen Menschen bis 25 Jahre das Beziehen einer eigenen Wohnung erschwert, wenn sie es nicht selbst finanzieren können. Ausnahme: es sprechen schwerwiegende persönliche Gründe dafür. Vielleicht ist dies bei Ihrem Bekannten der Fall. Dann könnte er ALG 2 beantragen. Oder, was sowieso geht ist, dass er sich das Kindergeld auszahlen lässt und Wohngeld beantragt…"

aus: http://www.familienratgeber.de/de/familienratgeber/f…

Viele Grüße
Eve*

Halo,
wegen die Wohnung: wie stets mit Wohngemeinschaften in deiner Nähe?
Gibt es Studentenwohnungen?

Martina

wo ich das Wohngeld beantragen
kann und in welcher höhe das sein wird!

Hi,
beim zuständigen Wohngeldamt (Stadtverwaltung). Die Höhe ist abhängig von der Miethöhe und vom Einkommen.

Gruß
Nelly

Hi Muntiman,

Zitat aus der nachfolgend genannten Webseite:

"…(geschrieben von Aktion Mensch am 06. April 2006 15:23)

Ab Juli wird jungen Menschen bis 25 Jahre das Beziehen einer
eigenen Wohnung erschwert, wenn sie es nicht selbst
finanzieren können. Ausnahme: es sprechen schwerwiegende
persönliche Gründe dafür. Vielleicht ist dies bei Ihrem
Bekannten der Fall. Dann könnte er ALG 2 beantragen. Oder, was
sowieso geht ist, dass er sich das Kindergeld auszahlen lässt
und Wohngeld beantragt…"

Naja, ohne ALG 2 gibt es kein Wohngeld, da man nachweisen muss, dass man zumindest die 345 EUR als Einkommen hat (incl. Kindergeld), um Wohngeld zu bekommen. Geht also nur über einen Job, der das Mindesteinkommen für Wohngeld sichert.
Und wenn man ALG II bekommt, bekommt man kein Wohngeld, weil bei ALG II auch die Miete bezahlt wird, sofern angemessen und man tatsächlich unter 25 Jahren von zu Hause ausziehen musste.

aus:
http://www.familienratgeber.de/de/familienratgeber/f…

Viele Grüße
Eve*

hallo,
informiere dich mal zum thema wohnberechtigungsschein! den kannst du
beim amt beantragen. damit hast du anspruch auf eine günstige wohnung.
genaues musst du aber mal selber nachlesen. ich wohne z.b. für unter
300 euro warm (als studentin).