Wohngeld

Hallo,

ich bin Studentin, wohne als Zweitwohnsitz im Studentenwohnheim und meine Bafög-Höchstförderungsdauer läuft demnächst aus. Kann mir jemand von Euch sagen, inwiefern ich damit die Voraussetzungen erfülle, um Wohngeld zu erhalten?

Danke!

Gruß
sw

Hallo,

du erfüllst eine entscheidende Voraussetzung, du erhälst kein Bafög siehe §41(3) Wohngeldgesetz und wirst so, da du lediglich die Förderhöchstgrenze nach dem BaföG überschritten hast, Wohngeld erhalten.

Hallo Theo,

danke für deine Antwort. Weißt du vielleicht auch, ob es Auswirkungen hat, daß ich nur als Zweitwohnsitz gemeldet bin (Hauptwohnsitz bei den Eltern)?

Gruß
sw

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Hallo Theo,

danke für deine Antwort. Weißt du vielleicht auch, ob es
Auswirkungen hat, daß ich nur als Zweitwohnsitz gemeldet bin
(Hauptwohnsitz bei den Eltern)?

Das weiß ich nicht genau, aber ich glaube, daß dies eher negative Auswirkungen haben könnte.
Man stelle sich vor, man hätte mehrere Wohnungen und würde jeweils Wohngeld erhalten. Die bist ja bei deinen Eltern gemeldet und es ist nicht deine Wohnung. Es könnte aber durchaus notwendig sein, daß du den Hauptwohnsitz verlegst. Für mich würde das aber dem Studentenwohnheim wiedersprechen, da du in den Semesterferien zu Hause - bei den Eltern wohnen wirst.

Ich würde dir empfehlen dich an das Studentenwerk zu wenden, die sind dafür da und zudem hast Du hier die URL
des Bafög -Forums
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php3?f=1
Stell die Frage ruhig dort ein, vielleicht findest Du über die Suchfunktion eine Antwort auf deine Frage.

Gruß
Theo