Hallo,
meine Frage: Ein Mieter möchte Wohngeld beantragen (Sachsen/Leipzig), die Wohnung (im Jugendstilhaus) hat 48,50 m² Größe mit einer Warmmiete von 380,00 €. Der Mieter verdient 1300,00 €/brutto monatlich (ca. 960,00 €/netto mtl.). Hat der Mieter überhaupt Anspruch auf Wohngeld (evtl. in welcher Höhe), oder wird ab einer bestimmten Bruttogrenze kein Wohngeld mehr gezahlt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.