Wohngeld?

Hallo,

Person A verdient 850Euro netto.
Person B nichts.

Hat Person A oder Person B, die in einem Haushalt leben Anspruch auf Wohngeld? Wenn ja auf wieviel ca.?

Oder muss Person A oder B nun Arbeitslosengeld 2 aufstockend beantragen??? Vielen dank für die Aufklärungsversuche im Voraus!

Hallo,

Person A verdient 850Euro netto.
Person B nichts.

Warum verdient Person B nichts? Bekommt Person B irgendwelche Leistungen? Unterhalt?
Bitte mehr Hintergrundinfos! (zu A, zu B, Wohnungsgröße, Mietkosten usw…)

Vielen dank für die Aufklärungsversuche im
Voraus!

Bitte. Ohne weitere Hintergründe wirds aber auch nicht mehr als ein Versuch.

MfG

Hallo,

Person A verdient 850Euro netto.
Person B nichts.

Warum verdient Person B nichts? Bekommt Person B irgendwelche
Leistungen? Unterhalt?
Bitte mehr Hintergrundinfos! (zu A, zu B, Wohnungsgröße,
Mietkosten usw…)

Person A und Person B mussten Arbeitslosengeld 2 in Anspruch nehmen, bis Person A (gottsei Dank) eine Einstellung bekam. Person B hat leider noch keine Aussicht darauf schnell einen Job zu bekommen. Die Wohnungsgröße beträgt ca. 57qm. Die Miete beträgt 390Euro warm. Da Person B nun 850Euro netto erhält fallen Person A und B nun zum Glück aus Arbeitslosengeld 2 raus. Nun stellt sich die Frage, Anspruch auf Wohngeld? Wieviel? Denn es kann ja schlecht sein, das Person A und B nun 162Euro weniger als Arbeitslosengeld 2 haben und 162E weniger als das Existens Minimum.

Vielen dank für die Aufklärungsversuche im
Voraus!

Bitte. Ohne weitere Hintergründe wirds aber auch nicht mehr
als ein Versuch.

MfG

Person A und Person B mussten Arbeitslosengeld 2 in Anspruch
nehmen, bis Person A (gottsei Dank) eine Einstellung bekam.
Person B hat leider noch keine Aussicht darauf schnell einen
Job zu bekommen. Die Wohnungsgröße beträgt ca. 57qm. Die Miete
beträgt 390Euro warm. Da Person B nun 850Euro netto erhält
fallen Person A und B nun zum Glück aus Arbeitslosengeld 2
raus. Nun stellt sich die Frage, Anspruch auf Wohngeld?
Wieviel? Denn es kann ja schlecht sein, das Person A und B nun
162Euro weniger als Arbeitslosengeld 2 haben und 162E weniger
als das Existens Minimum.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Person A und B beim Bezug von ALG2 zumindest als Bedarfsgemeinschaft o.ä. geführt worden sind. Wenn dem so ist, dann stünde auch weiterhin noch ein Teil ALG2 zu. Der Bedarf für beide liegt bei je ca. 312€ also 624€. Dazu kommen die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Diese sind jedoch regional sehr verschieden. Im geschilderten Fall erscheinen sie zunächst angemessen. Also 624€+390€ =1014€ Bedarf. Somit müßte also auf jeden Fall noch ALG2 gezahlt werden. Konkret kann man dies jedoch erst sagen, wenn man das Brutto weiß, sowie, ob die Unterkunftskosten bisher komplett übernommen wurden = angemessen waren.
Nach allem wie es zunächst aussieht besteht weiterhin ein erheblicher ALG2-Bedarf, der auch wesentlich höher als ein eventuelles Wohngeld wäre.

MfG

Hallo,
Nach allem wie es zunächst aussieht besteht weiterhin ein
erheblicher ALG2-Bedarf, der auch wesentlich höher als ein
eventuelles Wohngeld wäre.

Ja richtig, wenn allerdings kein ALG 2 beantragt werden soll, dann steht auf jeden Fall Wohngeld zu.

Und hier ist ein Wohngeldrechner dafür:

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…

Hallo,
Nach allem wie es zunächst aussieht besteht weiterhin ein
erheblicher ALG2-Bedarf, der auch wesentlich höher als ein
eventuelles Wohngeld wäre.

Ja richtig, wenn allerdings kein ALG 2 beantragt werden soll,
dann steht auf jeden Fall Wohngeld zu.

Auch richtig. Aber die zuständigen Stellen machen eine sog. Plausibilitätsprüfung. D.h. es wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in auch von dem Geld leben können. Im Allgemeinen wird dies abgeleht, wenn das eigene Einkommen weit unter dem üblichen ALG-2 liegt. Immerhin behaupten ja einige, dass man schon von ALG2 nicht leben könnte. Also könnte man es mit noch weniger schon gar nicht. Im oben dargestellten Fall würde die Behörde wahrscheinlich aus genau diesem Grund einen Antrag ablehnen. Die Begründung läuft so in etwa auf eine Formulierung wie: „… das angegebene Einkommen reicht nicht für eine angemessene, selbständige Lebensführung aus…“ Klingt zwar unlogisch, dass man zuwenig Geld hat und genau deswegen keine Unterstützung bekommt, aber es behauptet ja auch niemand, dass Gesetze in D. so wären.
Aber einen Antrag abgeben und schauen was passiert, kann nichts Schaden und kostet auch nix. Möglicherweise hat man einen guten Bearbeiter erwischt.

Und hier ist ein Wohngeldrechner dafür:

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…