Wohngeld

Hallo zusammen,

mal eine Frage:

Wenn jemand Wohngeld beantragt und dies wird gewährt, ist das dann als Darlehen zu verstehen? Müssen ggf. Erben ( Kinder ) den gewährten Betrag zurückzahlen? Kommt auch jemand in den Genuss, der eine Eigentumswohnung hat und diese vermietet hat und selbst zur Miete wohnt?

Danke für Eure Antworten, mit denen ihr mir schon manchesmal weitergeholfen habt!

Gruss, zipzap

Hallo,

das Wohngeld ist nicht als Darlehen zu verstehen. Es ist als Transferleistung zur Absicherung eines angemessenen Wohn- und Lebensstandards gedacht. Es wird also ausgezahlt, jedoch nicht zurückgefordert, gesetz dem Fall, dass die Wohngeldstelle bei der Antragsstellung nicht belogen wurde. Sollte das der Fall sein und die Behörde dies herausfinden, kann sie das gezahlte Geld zurückfordern.

Was die Eigentumswohnung angeht, so würde ich sagen, dass man auch als Vermieter Wohngeld beziehen kann, wenn man selbst in einer anderen Wohnung zur Miete wohnt. Der Status als Mieter berechtigt ja zum Antrag des Wohngeldes. Allerdings müssen in diesem Falle im Antrag bei den Einkünften die Mieteinnahmen aus der vermieteten Wohnung ausgewiesen werden.

Ich hoffe, mit meiner Antwort etwas weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Saxony88

Ganz herzlichen Dank für die Antwort! Das war wieder mal eine richtige Hilfe!
Schönes WE, zipzap