Wohngeld

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ich und meine beiden minderjährigen Kinder werden demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen. Er hat vor wenigen Wochen ein kleines Vermögen geerbt. Jetzt weiß ich nicht, wie das mit dem Wohngeld ist. Steht ihm überhaupt was zu, wenn er Sparguthaben hat?

Wenn ja, werden wir dann zusammen berechnet, auch wenn wir weiterhin getrennte Kassen haben?

Wenn nein, kann ich zumindest für mich und die Kinder noch Wohngeld beantragen?

Bin schon auf Eure Antworten gespannt!

hallo frettchenmum!

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. die wohngeld-sache ist bei mir schon ewig her und ich kannte mich auch eher mit studentischen anträgen aus. wünsche dir aber viel erfolg!

schöne grüße!:

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ich und meine beiden minderjährigen Kinder werden demnächst
mit meinem Freund zusammen ziehen. Er hat vor wenigen Wochen
ein kleines Vermögen geerbt. Jetzt weiß ich nicht, wie das mit
dem Wohngeld ist. Steht ihm überhaupt was zu, wenn er
Sparguthaben hat?

Wenn ja, werden wir dann zusammen berechnet, auch wenn wir
weiterhin getrennte Kassen haben?

Wenn nein, kann ich zumindest für mich und die Kinder noch
Wohngeld beantragen?

Bin schon auf Eure Antworten gespannt!

Hallo frettchenmum,

generell kann dein Freund Wohngeld beantragen wenn er nicht mehr als 30.000,- Euro geerbt hat, dass ist nämlich die Vermögensgrenze. Angeben muss er es trotzdem, da eventuelle Zinsen die er durch das anlegen von Geld erwirtschaftet beim Wohngeld als Einkommen angerechnet wird (100,- Euro Zinsen im Jahr sind anrechnungsfrei).
Da ihr ja ein Päärchen seit und die Kinder warscheinlich zusammen betreut geht man von einer Einstehensgemeinschaft aus, dass heißt das ihr zusammen berechnet werdet. Also sprich die komplette Miete für alle Personen bis zur Mietobergrenze berücksichtigt wird, aber auch das Einkommen von allen Personen. Ich würde dir raten aber so schnell wir möglich Wohngeld zu beantragen, da es Wohngeld nicht rückwirkend gibt und die Bearbeitungszeiten zur Zeit mehrere Wochen bis Monaten dauern kann.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Hallo spexi!
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, würde das ja heißen, das ein Mann sogar für Kinder aufkommen muß, die nicht seine eigenen sind??? Ist das korrekt??? Also, wenn er jetzt mehr wie 30 000 geerbt hat, fällt das Wohngeld für mich und meine beiden Kinder komplett weg und er müsste für uns alle die Miete komplett alleine übernehmen???

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Hallo Frettchenmum,
also die Grenze von 30.000,- Euro ist nur für eine Person. Wenn ihr wirklich zusammen veranlagt werdet, dann ist die Grenze höher. Sie liegt dann pro weitere Person bei 30.000,-. Ob ihr aber zusammen veranlagt werdet hängt immer ein Stück weit von der Wohngeldstelle ab und wie genau diese überprüft. Wenn sie sehr genau überprüft müsste sie euch alle zusammen veranlagen, dann ist die Vermögensgrenze bei ca. 120.000,- Euro. Bei der Vermögensgrenze geht es aber um Bargeld, wenn er Immobilien beerbt hat, dann gibt es andere Grenzen. Aber genau genommen kann es schon sein, dass er nachher für Kinder aufkommen muss, die nicht seine sind, wenn er zum Beispiel zu viel verdient für 4 Personen.

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