Wohngeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Wohngeld. Meine Miete beträgt 580,-Euro warm. Ich bewohne die Wohnung mit meinen 4 Kindern. Seit August 2008 wohnt der Vater meiner jüngsten Tochter auch in unserer Wohnung. Ich habe das nicht angegeben, weil er Student ist und monatlich gerade mal 400,-Euro verdient. Davon zahlt er noch seine Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 160,-Euro. Ich habe nun Angst vor den rechtlichen Folgen, bzw. werde ich nun Geld zurückzahlen müssen? Bislang habe ich monatlich 142,-Euro Wohngeld erhalten. Mein Bruttoverdienst ist monatlich 1230,-Euro macht dann zusammen mit seinem Einkommen ca. 1630,- Euro. Dann habe ich noch Unterhalt für meine Kinder in Höhe von 540,-Euro pro Monat. Was wird eigentlich alles angerechnet. Soweit ich weiß alles außer dem Kindergeld,oder? Ach ja der Wohnort ist Kiel.
Über eine Antwort hierzu würde ich mich sehr freuen, und bedanke mich im voraus schonmal!
Liebe Grüße
Iris

Hallo Iris,

  1. Jede Veränderung der Situation muss grundsätzlich angegeben werden. z.B. wenn sich Dein Einkommen erhöht. (üblicherweise ab einer Steigerung von 10%) oder verringert - denn dann bekämst Ihr ja evtl. mehr Wohngeld. Auch wenn in der Wohnung jemand mit einzieht oder auszieht muss das gemeldet werden.

  2. Um Deine Berechnung nachvollziehen zu können benötige ich eine Aufschlüsselung Deiner Miete.

  3. Wie alt sind Deine Kinder genau ? Bekommst Du auch für alle Kindergeld ? Hat ein Kind eigenes Einkommen ?

  4. Durch eine weitere Person im Haushalt hättet Ihr evtl. sogar Anspruch auf mehr Wohngeld.

  5. Wie alt ist Dein Lebensgefährte ?

  6. Seit wann wohnt er denn offiziell bei Euch ? (Meldedatum)

  7. Grundsätzlich kann es sein, dass eine Rückforderung entsteht. Längstens allerdings für den Zeitraum ab dem Dein Partner bei Euch wohnt. Weiterhin besteht die Gefahr eines Bußgeldes in nicht unerheblicher Höhe. Das liegt allerdings im Ermessen der Sachbearbeitung. Solltest Du deutlich machen können, dass keine Absicht Bestand die Wohngeldstelle zu täuschen kommst Du ohne Extrakosten davon.

  8. Für eine Proberechnung wäre es hilfreich, wenn Du die Berechnung aus dem jetzigen Bescheid einstellen kannst.

Herzlichen Gruß
Thomas

Hallo Iris,

Ich würde so schnell wie möglich den Einzug von deinem Freund melden, denn wenn er nur so geringe Einkünfte hat, dann kann es sogar sein das du mehr Geld vom Wohngeld bekommst und dazu musst du einen Erhöhungsantrag stellen und das geht nicht rückwirkend. Genau, Einkommen wird alles angerechnet ausser dem Kindergeld.

Gruß spexi

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Vielen Dank, für Deine Antwort! Ich habe gestern alle Unterlagen bei meiner Sachbearbeiterin eingereicht. Wenn alles geklärt ist werde ich nochmal berichten, was sich ergeben hat!
Viele Grüße von
Iris

Bitte Grundsätzliches zum Wohngeld beachten: Es müssen a l l e in der Wohnung lebenden Personen angegeben werden. Außerdem muss das Einkommen aller Bewohner dieser Wohnung belegt werden. Es muss auch die Höhe des Kindergeldes nachgewiesen werden. Eine Nichtangabe des Freundes stellt Betrug dar. Die Wohngeldstelle wird aber sicherlich beachten, dass ja auch er Geld zum Leben benötigt.
Bitte ungedingt mit der Wohngeldstelle reden. Das Einkommen des Freundes kann belegt werden, welches nach Abzug der Krankenversicherung recht gering ist. Es wird sicherlich gefragt, ob er BAFÖG bekommt oder Unterstützung durch die Eltern. Von irgend etwas außer dem Geringverdinereinkommen hat er ja auch bisher schon gelebt.
Deshalb: dringend zur Wohngeldstelle gehen und die Veränderung der Personenanzahl mitteilen.

Allgäu-Tante

Hallo,

wir sind nun mit der Wohngeldstelle in Verbindung. Wir hoffen es geht gut für uns aus. Vor dem Studium war mein Freund AlgII Bezieher, er erhält aufgrund seines Alters auch kein Bafög mehr. An Hilfe von seiner Mutter ist auch auf Grund verschiedener Dinge nicht zu denken, einen Vater gibt es nicht mehr.
Vielen Dank, für Deine Nachricht. Ich melde mich nocheinmal, wenn es ein Ergebnis gibt.

Liebe Grüße
Iris