Wohngeld

Liebe/-r Experte/-in,
der Bewilligunszeitraum meines Wg-Antrages läuft am 31.07.09 aus;kann also im August 09 den Wiederholungsantrag stellen;das heisst,ab Anfang Augustneue Bewilligung,wenn im August der Antrag neu gestellt wird;für welchen Verdienst-Zeitraum/Juli08-09 oder Aug08-09;wenn ich den Wiederholungsantrag schon bis 31.07 stelle,wäre der Verdienstzeitraum dann Juli08/09?Dies wäre einfacher für mich.herzlichen Dank.gruss ms

Hallo,

prinzipiell wird ab Fortsetzungsdatum an das Einkommen der letzten 12 Monate zur Berechnungsgrundlage genommen, im konkreten Fall also von August 08 bis August 09.

MfG

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Hallo ms,

  1. Du kannst den Antrag auf Weiterbewilligung ab August schon jetzt stellen. Das ist sogar empfehlenswert denn schliesslich braucht das ja auch alles seine Zeit bei den Ämtern.

  2. Wieso wäre das für Dich einfacher im August den Antrag zu stellen ?

  3. Für die Neuberechnung gilt immer der 12 Monatszeitraum vor dem Monat der Bewilligung - d.h. hier Verdienstnachweis für den Zeitraum von August 2008 bis Juli 2009.

  4. Unabhängig davon wird im Antrag auch immer gefragt ob sich Dein Einkommen in absehbarer Zeit erhöhen oder verringern wird. Wenn Du das schon weisst, muss es mit angegeben werden.

Gruß
Thomas

Hallo Thomas Roth,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort;nachzuweisender Verdienstzeitraum 12 Monate vor dem Monat(exklusiv) der Antragsstellung,hier Aug09;also einschliesslich Aug08-Juli09!?Dann ist das gut, da ich unregelmässigen Einnahmen habe,und diese für Aug09 noch nicht weiss.
Noch eine Frage:smiley:er Bewilligungszeitraum meines letzten Antrages Aug08-Juli09;im Januar09 habe ich ,wegen verbesserter Wohngeldleistungen einen Erhöhungsantrag gestellt;wegen Überlastung der Behörde steht der Bescheid noch aus;sollte ich mich an die Frist des letzten Bescheides halten,und einen Wiederholungsantrag im Aug09 stellen?gruss

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Hallo Thomas Roth,

Hallo Markus,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort

  • Bitte schön

;nachzuweisender

Verdienstzeitraum 12 Monate vor dem Monat(exklusiv) der:Antragsstellung,hier Aug09;also einschliesslich
Aug08-Juli09!?

Genau, denn Wohngeld wird immer im voraus gezahlt. Daten bis Juli 09 sind dann massgebend für einen Weiterbewilligungsbescheid ab August 2009.

Dann ist das gut, da ich unregelmässigen

Einnahmen habe,und diese für Aug09 noch nicht weiss.
Noch eine Frage:smiley:er Bewilligungszeitraum meines letzten :Antrages Aug08-Juli09;im Januar09 habe ich ,wegen verbesserter :Wohngeldleistungen einen Erhöhungsantrag gestellt;wegen :Überlastung der Behörde steht der Bescheid noch aus;sollte ich
mich an die Frist des letzten Bescheides halten,und einen :Wiederholungsantrag im Aug09 stellen?gruss

Zum einen ist es ja fast schon August, aber das macht keinen Unterschied. Dein Weiterbewilligungsantrag wird automatisch nach den neuen Wohngeldsätzen errechnet.
Unabhängig davon wird ein evtl. höherer Wohngeldsatz für den vergangenen Zeitraum geprüft und Dir nach Bearbeitung ausgezahlt wenn dies positiv verläuft.

Gruss zurück
Thomas Roth

Hallo ms,

  1. Du kannst den Antrag auf Weiterbewilligung ab August schon
    jetzt stellen. Das ist sogar empfehlenswert denn schliesslich
    braucht das ja auch alles seine Zeit bei den Ämtern.

  2. Wieso wäre das für Dich einfacher im August den Antrag zu
    stellen ?

  3. Für die Neuberechnung gilt immer der 12 Monatszeitraum vor
    dem Monat der Bewilligung - d.h. hier Verdienstnachweis für
    den Zeitraum von August 2008 bis Juli 2009.

  4. Unabhängig davon wird im Antrag auch immer gefragt ob sich
    Dein Einkommen in absehbarer Zeit erhöhen oder verringern
    wird. Wenn Du das schon weisst, muss es mit angegeben werden.

Gruß
Thomas

Hallo Hr. Markus Schmid,

generell kann der Wiederholungsantrag bis max. 2 Monate vor Ablauf des Bewilligunsbescheides gestellt werden. Also bei Ihnen frühstens 31.05.2009. Generell solltest du bei der Antragsabgabe die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate dabei haben und zwar von der aktuellesten Abrechnung die Sie zuhause haben.

Gruß Sandra

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Zunächst einmal: Sie können sehr wohl den Wiederholungsantrag bereits vor Ende des bisherigen Bescheides stellen. Sie geben einfach an: Wohngeld bewilligt bis… und dieser Antrag für die Zeit ab…
Verdienstbescheinigung dann eben so weit, wie sie Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung schon vorliegt. Sollte die Wohngeldstelle danach weitere Verdienstbescheinigungen sehen möchten, wird sie Ihnen das mitteilen.
Alles Gute
Allgäu-Tante