ich bräuchte euren Rat in Sachen Wohngeld/ALG II/ Sozialhilfe etc. Nachdem ich tagelang im Web gegoogelt habe um mein Problem
zu lösen, habe ich jetzt aufgegeben weil ich nichts verstehe. Folgende Situation:
Ich bin 25 Jahre jung und wohne zusammen mit meiner Freundin die 24 Jahre jung ist in einer 54,74 qm großen Wohnung in Rostock. Die Miete beträgt inklusive Heizungskosten
und warmwasser (bedies jeweisl 16,50 euro) und strom und gas (zusammen 49 Euro) 416 Euro.
Wir werden am 16.September unser Studium abschließen. Zur Zeit haben wir beide einen 400 Euro Job, in dem wir aber keine 400 Euro verdienen.
Sie verdient so 250 Euro und ich 300 Euro. Sie bekommt noch bis januar kindergeld und erhält noch bis zum ende ihrers studiums eine halbweisenrente in höhe von 165,45 euro.
Meine Fragen lauten: Bekommen wir einen Wohngeldzuschuss ? Selbst wenn wir beide für 400 euro arbeiten könnten, bleiben uns nach abzug der miete
weniger als 400 euro für beide zum leben. Und ob wir das schaffen für jeweils 200 euro zu leben bezweifel ich, da der grundbedarf ja bei 316 euro liegt.
Wäre es da klüger zu kündigen und hartz 4 zu beantragen ?
Bitte denkt nicht das wir schmarotzen wollen, aber wir müssen ca. ein halbes jahr bis zu einem Jahr überbrücken.
bevor ich dir einen Rat geben kann muss ich erst noch ein paar Fragen klären.
Ist das bei euch beiden das erste Studium?
Wenn nein, habt ihr das erste Studium abgeschlossen oder abgebrochen?
Wenn ja, wie sieht es mit BaföG aus?
(Ihr könnt nur Wohngeld beantragen, wenn wenigstens einer von euch dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG hat)
Die Wohngeldstelle wird den BaföG-Bescheid (wenn es eine Ablehnung ist) sehen wollen.
Sollte einer von euch keinen Anspruch auf BaföG dem Grunde nach haben (z.B. weil 2. Studium oder Fachrichtungswechsel) und ihr zusammen wirtschaften, dann habt ihr beide einen Anspruch auf Wohngeld. Solltet ihr aber beide einen Anspruch auf BaföG dem Grunde nach haben (z.B. Ablehnung wegen Vermögen oder Einkommen von den Eltern oder Bewilligung), dann solltet ihr euch beim Harz IV (Arbeitslosengeld II) erkundigen, nach Leistungen nach § 22 SBG II. Da bekommen bestimmte Personen zusätzlich zu BaföG ALG II Leistungen, was da aber Vorraussetzung sind weiß ich nicht.
Solltet ihr darauf keine Anspruch haben und auf Wohngeld auch nicht, dann müsst ihr euch überlegen ob ihr anderweitig an Geld kommt (z.B. Unterhalt von den Eltern) oder ob ihr vielleicht doch das Studium beendet und dann ALG II beantragt.
Bitte unbedingt und schnellstmöglich ALG-II beantragen bei der zuständigen ARGE. Es ist keinesfalls notwendig - ganz im Gegenteil - dass Sie Ihren Geringverdienerjob kündigen. Allerdings müssen Sie sich nachweislich nach Kräften bemühen, eine Festanstellung nach Abschluss des Studiums zu finden, auch wenn Sie für einen festen Job umziehen müssten.
Bei der ARGE wird geprüft, wieviel Geld Sie zum Leben benötigen (wie hoch ist die Miete, wieviel benötigen Sie sonst zum Leben). Dann wird geprüft, wie hoch Ihr Einkommen ist. Hierzu zählt alles Geld das eingenommen wird aus im Moment noch Halbwaisenrente, evtl. bisherige BAFÖG-Leistungen (falls Antrag abgelehnt wurde, diese Ablehnung bitte vorlegen), gibt es Unterstützung durch noch lebende Elternteile, Einkommen aus Geringverdienerjob etc.
Bitte beantragen Sie diese Unterstützung schnellstmöglich.