kurze Frage zum Thema Wohngeld: Kann man Wohngeld nur an seinem Erstwohnsitz (in meinem Fall Niedersachsen) oder auch an seinem Zweitwohnsitz (in meinem Fall Berlin) beantragen?
Hallo,
also generell ist das Wohngeld nicht an den Erst-bzw. Zweitwohnsitz gekoppelt, sondern an den Lebensmittelpunkt. Man kann nur dort Wohngeld erhalten, wo der Lebensmittelpunkt ist. Dieser ist meistens beim Hauptwohnsitz. Sollte der Hauptwohnsitz vom Lebensmittelpunkt abweichen, so muss man das glaubhaft begründen können.
Hallo Carsten,
man muss sich entscheiden, für welchen Wohnsitz der Wohngeldantrag gestellt werden soll. Für den Wohnsitz, für den Sie keinen Antrag stellen möchten, lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung geben (von der hierfür zuständigen Wohngeldstelle), dass für diesen Wohnsitz k e i n Wohngeldantrag gestellt wurde, bzw. aktuell k e i n Wohngeld bezogen wird. Diese Bescheingung kann man dann mit dem Wohngeldantrag vorlegen. Manche Wohngeldstellen leiten eine solche Bescheinigung auch nur an die Wohngeldstelle weiter, bei der ein Antrag gestellt wird, händigen sie den Leuten also nicht selber aus.