Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine wichtige Frage zum Wohngeld.
Da mein Mann über ein halbes Jahr krank war (nun ist er arbeitslos) hat er Wohngeld für uns beantragt. Ich selber bin Hausfrau und Mutter und auf Arbeitsuche. Das Wohngeld wurde auch gewärhrt.
Nun ist es jedoch so, das ich bei einem Wiederholungsantrag für das Wohngeld nachweisen soll, das ich mich beworben habe und weiter bewerbe. Das ganze inkl. Antworten der entsprechenden Firmen. Ich bin jedoch bereits beim Arbeitsamt gemeldet. Warum soll ich der Wohngeldstelle nachweisen, das ich mich um Arbeit bemühe??? Ist dies überhaupt rechtens? Zudem ist es mir absolut nicht möglich die ganzen Bewerbungen und Absagen auszudrucken. Das ist schließlich nicht gerade günstig.
Ich hoffe auf schnelle Rückantwort.
Danke und Gruß
Alexandra