Wohngeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine wichtige Frage zum Wohngeld.

Da mein Mann über ein halbes Jahr krank war (nun ist er arbeitslos) hat er Wohngeld für uns beantragt. Ich selber bin Hausfrau und Mutter und auf Arbeitsuche. Das Wohngeld wurde auch gewärhrt.

Nun ist es jedoch so, das ich bei einem Wiederholungsantrag für das Wohngeld nachweisen soll, das ich mich beworben habe und weiter bewerbe. Das ganze inkl. Antworten der entsprechenden Firmen. Ich bin jedoch bereits beim Arbeitsamt gemeldet. Warum soll ich der Wohngeldstelle nachweisen, das ich mich um Arbeit bemühe??? Ist dies überhaupt rechtens? Zudem ist es mir absolut nicht möglich die ganzen Bewerbungen und Absagen auszudrucken. Das ist schließlich nicht gerade günstig.

Ich hoffe auf schnelle Rückantwort.

Danke und Gruß
Alexandra

Hallo,

das Verlangen des Amtes ist rechtens. Das Amt kann von einem Mißbrauch des Wohngeldes ausgehen, wenn „wenn zu
(den) berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern zuzumuten ist oder war, durch Aufnahme einer Arbeit zur Erhöhung des Gesamteinkommens so weit beizutragen, dass die Miete oder Belastung ganz oder zu
einem höheren Anteil tragbar wird.“

MfG

Hallo!
Das ist ja alles ok und auch vollkommen nachvollziehbar. Aber ich bin beim Arbeitsamt gemeldet. Warum holt die Wohngeldstelle sich nicht dort die benötigten Angaben? Ämter sollen doch zusammen arbeiten! Die Kosten die mir dabei entstehen, nehmen ja schon wieder einen Teil des Wohngeldes. Wofür beantrage ich es dann, wenn ich es wieder für unnötige Ausdrucke ausgeben muß?

MfG