Liebe/r MOXA
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, nur ein paar Gedanken beisteuern, die für euch aber möglicherweise nicht neu sind.
Beratungsstellen kann man sich (hoffentlich) hier raussuchen:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Ehemann, Nettoverdienst ca. 1700 €
Ehefrau, Nettoverdienst ca. 350 €
2 Kinder, 2 und 6 Jahre alt.
Das Ehepaar wird sich trennen.
Nach dieser Auflistung hier, …
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…
…, die nach meiner Einschätzung richtig und aktuell sein müsste, hat die Ehefrau Anspruch auf AlgII, da sie ja noch den Alleinerziehendenzuschlag bekäme.
Dies bedeutet natürlich, dass beide (Vater und Mutter) jeweils eine entsprechende (möglichst eine 3-Zimmer)-Wohnung brauchen würden.
Ich weiß nicht, inwiefern das eine Rolle spielt. Früher spielte es überhaupt keine Rolle, wie ein Vater seine Kinder unterbringt oder verköstigt, wenn sie bei ihm - auch lange - zu Besuch sind, aber nicht fest wohnten. Da hieß es immer: Ist sein Problem. Das scheint sich aber in letzter Zeit zum Glück geändert zu haben, leider bin ich nicht die richtige Person, um da Auskunft zu geben, da das ziemlich neu ist. Dazu gab es aber mal eine Auskunft (von Fachleuten) im wer-weiss-was-Forum, unter „Behörden&Recht - Institutionen - Arbeits- & Sozialamt“. Da könnte man ja mal eine entsprechende Frage stellen und hoffen, dass diese Fachleute antworten werden.
Die Ehefrau (Mutter) wird wohl über „Wohngeld“ ihre Miete finanzieren können.
Oder das. - Der Vater hat aber möglicherweise auch Anspruch auf Wohngeld. Inwieweit die tatsächliche Miete beim Unterhalt berücksichtigt wird, weiß ich nicht (insofern kann ich deine Frage sowieso nicht beantworten), ich weiß nur, dass pauschal 360,- Euro angesetzt sind.
Wo kann sich das Ehepaar zusammen beraten lassen, wie die finanzielle Situation am günstigsten zu regeln ist ? Welche Sozialleistungen beantragt werden können?
Da ja alle beantragt werden können (fragt sich nur, ob man was kriegt), würde ich an Stelle der Ehefrau Alg2 beantragen, das ist nämlich - falls sie überhaupt was kriegt - höher als alle anderen Sozialleistungen. Das Antragsdatum müsste dann auch bei Ablehnung rückwirkend gelten, und anstattdessen Wohngeld bewilligt wird. Vorsichtshalber aber bei Antragstellung fragen, ob es so ist. Andernfalls auch noch Wohngeld beantragen. Und GEZ-Befreiung.
Würde sich die Ehefrau „schlechter“ stellen, wenn eines der Kinder bei ihr und das andere Kind beim Ehemann gemeldet wird?
Ja sicher, die bewilligte bzw. subventionierte Wohnunggröße ist eine andere. Was unterm Strich (für die ganze Familie) sinnvoller ist, weiß ich so nicht. An für sich müsste es ungünstiger sein, denn wenn die Kinder bei der Frau wohnen, muss der Vater Unterhalt zahlen, und das geht vor allem anderen. Dann kann er also ihr nicht mehr den vollen nachehelichen Betreuungsunterhalt (oder wie das heißt) zahlen, also kann sie mehr Sozialleistungen bekommen.
Was wäre hier im allgemeinen zu beachten?
Es gibt in manchen Städten verschiedene Ermäßigungen, danach könnte man sich bei der Stadtverwaltung erkundigen (Familien-Pass oder solche Sachen).
Solange sie noch zusammen wohnen, sollten sie Kinderzuschlag beantragen. - Alleinerziehende, deren Kinder Unterhalt bekommen, kriegen keinen Kinderzuschlag. - Väter, deren Kinder nicht bei ihm wohnen, kriegen auch keinen Kinderzuschlag.
Viele Grüße
Simsy Mone