Wohngeld

Liebe/-r Experte/-in,
hallo
ich lebe mit meinen kinder (18,14,7 jahre)
allein.

da ich arbeite und keine sozialhilfe beziehe,
habe ich im juli wohngeld beantragt.
mein freund kommt oft in der woche zu mir,und fährt dann am anderen morgen von hier zur arbeit.
er wohnt aber nicht hier,aber er hat wechsel sachen von sich bei mir,genauso wie seine zahnbürste und was ein mann sonst so braucht.
nun sagte mir eine bekannte
das wäre ein grund um mir das wohngeld zu streichen.
stimmt dasund wenn ja muss ich ihn abends wirklich nach hause schicken und das er all seine sachen mit nimmt.
liebe grüsse
lydia

hallo,

wenn du wohngeld beantragen willst kannst du das ruhig tun ,

das dein freund sich öfter bei dir aufhält ,interessiert die wohngeldstelle überhaupt nicht ,die prüfen auch nicht nach …

für die wohngeldstelle ist nur wichtig wie wieviele „haushaltsmitglieder“ in der wohnung leben und gemeldet sind …wieviel die miete beträgt und wie hoch das einkommen ist …aufgrund dieser tatsachen wird das wohngeld berechnet!

vielen dank nancy

bitte schön …und alles gute für die zukunft…