Liebe/-r Experte/-in,
Wenn ich eine Wohnung beziehen möchte , und nach einer Trennung nichts mitnehmen kann weil mein Ex 2 Kinder hat und ich ausser Kinderzimmer und 4 Bücheregale nichts besitze, die Arge aber meinen Leistungsbescheid schriftlich abgelehnt hat weil ich mit 940 Euro über den Satz bin kann ich dann trotzdem eine Erstaustattung für eine Wohnung beantragen ?Ganz wichtig. Und steht mir bei einer Miete von 500 € Wohngeld zu?
Guten Morgen,
also was ich Ihnen sagen kann: Wenn Sie keine Hilfe der Arge bekommen, weil sieüber dem Satz liegen, dann werden Sie auch keine Erstausstattung bekommen, da dies ja auch eine Leistung ist. Dies bezüglich könnte man es aber bei der Sozialhilfe noch einmal versuchen.
Zum Wohngeld: Nur anhand von Miethöhe und Einkommen lässt sich nicht sagen, ob Sie Wohngeld bekommen, da dafür noch andere Faktoren, wie dieWohnungsgröße, relevant sind. Hier zum Beispiel
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…
könnten Sie sich ja aber einmal einen groben Überblick verschaffen. Aber auch Wohngeldrechner sind nicht immer sehr genau. Daher würde ich Ihnen raten, einfach mal einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Sie verlieren dadurch ja nichts, außer etwas Zeit.
Ein schönes WE, Lars Horst