Hallo,
ich hatte Nov. 2011 der Wohngeldstelle die Minderung meines Einkommens mitgeteilt. Die Antwort war eine Minderung bis 15% führen nicht zu einer Änderung der Zahlungshöhe, außerdem wurde der Bezugszeitraum gekürzt. Darauf habe ich Jan 12 wieder Einspruch erhoben: Jetzt (April 12) ist die Bezugszeit wieder verlängert, parallel wurde das Wohngeld ab Juni erhöht ohne das sich mein Einkommen seit Nov. 11 verändert hat.
Hat sich in der Berechnung etwas geändert oder hat sich die Wohngeldstelle verrechnet?
Danke
Hallo,
Hat sich in der Berechnung etwas geändert oder hat sich die Wohngeldstelle verrechnet?
Na das kann man wohl noch als allgemeine Fragestellung durchgehen lassen.
Eine Änderung des Einkommens im laufenden Bewilligunszeitraum unter 15% führt zu keiner Neuberechnung des Anspruchs. Wenn nun ein neuer Bewilligungszeitraum beginnt, zählt dann das aktuelle Einkommen bei der Berechnung des Anspruchs.
Grüße