Wohngeld ab wann?

Hallo,
leider blicke ich hier in diesem Jungle nicht durch, deswegen stelle ich meine Frage:

Ich 21 arbeite ab nächsten monat als Teilzeit-Kraft auf 20stunden basis(es können ab und zu mehr werden).
Nun möchte ich gerne von zuhause ausziehen, weil es einfach nicht mehr auszuhalten ist. Zudem weiss ich nicht wie ich morgens wenn ich vor 7 anfangen muss auf die Arbeit komme da ich kein auto/Führerschein habe und der bus bzw das ruftaxi erst 20 vor 7 fährt. Ich denke ich werde so auf 840Euro Brutto heraus kommen die ich fest habe. Die wohnung die ich mir gerne anschauen möchte kostet 295 Kalt also denke ich so 360 Warm, und hat 60qm. Ich komme aus RLP.
Mein Freund (20, im Abi, kein job) zieht mit mir, gibt das probleme (er ist zuhause gemeldet)?
Und ab wann hätte ich anspruch auf Wohngeld? Und werden Sachen wie Urlaubs/Weihnachtsgeld angerechnet?

Ich hoffe ich habe alles relevante erwähnt, und ihr könnt mir helfen
Oder gibt es Andere Möglichkeiten?

LG

Es gibt durchaus andere Möglichkeiten: gehen Sie zu dem für Ihre Gemeinde zuständigen Jobcenter (fürs ALG-II oder eher bekannt als Hartz-IV). Erkundigen Sie sich, ob Sie einen Antrag auf ALG-II stellen können, ergänzend zu Ihrem Lohn. Dass Ihr Freund bei Ihnen wohnt, müssen Sie angeben. Dass er das tut, ohne melderechtlich dort auch gemeldet zu sein, ist nicht erlaubt. Falls er bei Ihnen gemeldet wäre, muss sein Einkommen mit angegeben werden (Unterhalt der Eltern, Kindergeld, Einkommen aus Jobs).
Zu Ihrem Einkommen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss in jedem Fall angegeben werden…
Bevor Sie irgend etwas unternehmen: dringend zuerst mit dem Jobcenter sprechen. Nur Wohngeld wird Ihnen nicht reichen. Wegen Wohngeld können Sie sich erkundigen bei der Wohngeldstelle, meist dem Sozialamt angegliedert.
Einfacher ist es, wenn Sie zuerst um eine Vollzeitstelle schauen und erst dann daheim ausziehen. Ich gehe davon aus, dass Sie eine abgeschlossene Ausbildung haben (=Lehre). Sie erwähnen nur die Teilzeitstelle, nicht aber, weshalb Sie nicht Vollzeit arbeiten. Ist Ihnen bewusst, dass durchaus von Ihnen erwartet werden kann, daheim Geld abzugeben für anteilig Miete und Nebenkosten?
Alles Gute!

Hallo,
ich möchte so gut möglich auf all deine Fragen antworten.
Als erstes ist das mit dem Ausziehen garnicht so einfach, da du und dein Kumpel beide noch unter 25 Jahre seit.
Bei uns in Berlin, wird das so gehandhabt, das wenn Jugendliche aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen und unter 25 Jahre sind, erst geklärt wird warum und wieso, dann kommt eine vom Jugendamt und spricht mit dir und mit deinen Eltern.
Wenn es sich heraus stellt das es von beiden seiten keine Einigung gibt, wird dann erst zugestimmt zum Auszug. Bekommen deine Eltern auch Unterstützung vom Amt. (das muß ich dich fragen) da du dann mit der Zustimmung vom Jugendamt dann erstmal zum Amt deiner Eltern gehen mußt und von dort dir eine zweite Genehmigung einholen, das sie die Miete, Umzugkosten und kosten für die zukünftige Wohnung.
Wenn das alles vorhanden ist, kannst du dir eigentlich dann eine Wohnung anschauen, Wenn dir dann die Wohnung gefällt, mußt du vom Vermieter einen Kostenvoranschlag dem Amt deiner Eltern vorlegen, wenn die sagen die Miete ist o.k, dann kannst du mit dem Vermieter den Mietsvertrag abschließen.Wenn dein Freund mit einziehen will, muß der Mietsvertrag auch auf beide laufen.
Wenn dies dann alles überstanden ist, mußt du dich polizeilich anmelden. und die Meldebestätigung auch auf dem Amt vorlegen.
Ich habe aus deinen Erläuterungen herauslesen können, das du auf Teilzeitbasis arbeitest. die 840 Brutto da gehen bei dir aber bestimmt ein paar Abzüge ab, so das zum Netto bestimmt um die 600 Euro raus kommen.
Da wird wohl ein Antrag auf Wohngeld nicht reichen, da wirst du warscheinlich einen Antrag stellen müssen auf ergänzende Hartz IV.
Wohngeld oder ergänzende Hartz IV bekiommt man erst wenn man in dem Monat einen Antrag gestellt hast. z. B. Wohngeld am 5. des Monats September gestellt, dann bekommt man für 1.September rückwirkend das Wohngeld. Bearbeitungszeit für Wohngeld ca 4-6 Wochen, kann auch manchmal noch länger dauern.
ergänzendes Hartz IV: ab Antragstellung bekommt man Geld
z. B. am 15. des Monat September dann bekommst du ab dem 15. anteilig für den Monat Hartz IV. ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
bei späteren Fragen kannst du mich dann noch einmal anschreiben.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

Hallo something 21,
Danke für Deine Anfrage.
Klicke mal bei google unter
Wohngeldrechner 2013 und den Ort, in dem Du wohnst, an.
Dann gib alles ein , wieviel Personen,
was Du verdienst, Mietausgaben etc.
Dann erfährst Du schon einmal, ob Du
eine Chance hast, Wohngeld zu erhalten.
So kann ich es Dir leider auch nicht sagen.
Wünsche Dir (Euch) viel Glück und Erfolg.
LG
Puddelchen

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Entschuldigung, dass ich erst heute antworte. Ich kenn mich eher im Bereich Wohngeld für Alleinerziehende aus.