Wohngeld abgelehnt

Hallo an alle,

meine Mutter hat vor einem Jahr ein Wohngeldantrag gestellt. Ständig musste Sie Unterlagen nachreichen. Mittlerweile ist meine Mutter körperlich nicht mehr in der Lage sich um die Angelegenheiten zu kümmern. Nun kümmere ich mich darum.

Die Wohngeldstelle wollte vor ca. 4 Wochen wieder einmal Unterlagen nachgereicht bekommen. Leider wusste ich nichts davon und meine Mutter konnte sich darum nicht kümmern. Da Sie diese nicht nachgereicht hatte, kam nun der Ablehnungsbescheid. Nun weiß ich nicht, was ich in den Widerspruch schreiben soll. Meine Mutter steht meiner Meinung nach auf jeden Fall Wohngeld zu, da sie es in den Jahren zufuhr auch bekommen hat.

Könnt ihr mir eventuell einen Ratschlag geben, was ich als Begründung in den Widerspruch reinschreibe? Reicht es aus, wenn ich begründe das meine Mutter nicht mehr körperlich in der Lage ist, um sich um solche Dinge zu kümmern?

Danke für eure Hilfe.

Hallo jumika,
schreib der Wohngeldstelle genau die Umstände weshalb die Papiere nicht rechtzeitig eingereicht werden konnten, und verlange eine Neubearbeitung. Sollten die sich weigern zuerst den Dienststellenchef verlangen, wenn das auch nicht hilft geht nur noch der Klageweg beim Sozialgericht. Alles Gute und viel Glück. DDWAE

hallo ,

das ein ablehnungsbescheid kommt ist völlig klar ,wenn man anträge stellt (egal bei welchem amt ) muss man diverse unterlagen vorlegen …dies nennt man „mitwirkungspflicht“ kommt man dieser mitwirkungspflicht nicht nach ,weil zb unterlangen fehlen bekommt man ein schreiben vom amt mit der bitte die fehlenden unterlagen einzureichen dazu wird eine frist gesetzt …wird diese frist nicht eingehalten wird der antrag nicht bearbeitet und man bekommt einen ablehnungsbescheid !!!

Ausserdem ist einen „kulanz-handlung“ von den Ämtern wenn sie von sich aus um die fehlenden unterlagen bitten …normalerweise ist kein amt dazu verpflichtet …da es vorab etliche möglichkeiten gibt sich darüber zu informieren welche unterlagen für anträge benötigt werden !!!

es ist auch völlig egal ob deine mutter schon mal wohngeld bezogen hat --jeder neue antragv wird auch als neuer antrag gewertet!!!

Widerspruch bringt gar nichts -den da ja nichts bewilligt wurde braucht man auch nichts zu widersprechen :smile:

mein tip …

druck dir einen folgeantrag+ sonstige formulare aus…mach kopien von den unterlagen die das amt haben möchte und stell den antrag einfach noch mal neu (was für unterlagen benötigt werden kann ich dir leider nicht sagen da ich dafür wissen muss --was für einkünfte deine mum hat,lohn ,rente ,alg2 ???)

lieben gruss nancy

Tja, das wird wohl sehr eng gesehen: körperlich nicht in der Lage zu sein, die Angelegenheiten zu erledigen, genügt nicht, einfach nichts zu tun und hinterher Widerspruch einzulegen. Da müsste schon ein ärztliches Attest vorgelegt werden und eine Vollmacht Ihrer Mutter, dass sie Ihnen Vollmacht erteilt, die Angelegenheiten betreffend Wohngeldantrag zu erledigen. Gehen Sie am besten erst einmal persönlich zur Wohngeldstelle und schildern Sie die Lage. Die Widerspruchsfrist ist in jedem Bescheid angegeben. Dass Sie sich um diese Angelegenheiten kümmern, macht nur Sinn, wenn Sie zuverlässig und regelmäßig alle Unterlagen in Händen haben. Also: einen Ordner anlegen, in dem alle Bescheide und alle Schreiben der Wohngeldstelle der Reihe nach abgeheftet werden. So kann nachvollzogen werden, wann was angefordert wurde. Dann selber immer auflisten, wann welche Unterlagen bei der Wohngeldstelle eingereicht wurden. So verliert man nicht den Überblick.
Alles Gute!

Od das ausreicht ist fraglich. ein ärztliches Attest wäre natürlich besser !

Hallo Jumika,
ich habe auch für meine Mutti immer alles erledigen müssen, da sie nicht mehr das Haus verlassen konnte.
Gehe mit all Deinen Unterlagen und einer Vollmacht von Deiner Mutti, dass Du sie jetzt vertrittst zum Wohngeldamt und kläre alles. Sie helfen Dir dann bestimmt. Ich bin auch sicher, dass sie Anspruch auf Wohngeld hat.
Viel Erfolg
Puddelchen

hallo jumika,
wenn deine Mama nicht mehr in der Lage ist, sich um alles zu kümmern mußt du von ihr eine Vollmacht erhalten, das du jetzt alles erledigen kannst.Auf der Vollmacht muß dreif stehen, hiermit ist meine Tochter … berechtigt oder bevollmachtigt, bei den Behörden alles zu erledigen.
Oder du holst dir eine Sozialbearbeiterin und die händigt dir eine Verfügung aus wo du und deine Mama unterschreiben mußt. Du behälst das Original und deine Mama eine Kopie.
Und überall wo du etwas erledigen mußt, mußt du die Verfügung im Original vorlegen.
Das du in den Widerspruch rein schreiben willst, ist schon richtig, lege aber gleichzeitig ein ärztliches Gutachten deiner Mutter mit hinzu und die Vollmacht. Wenn deine Mutter nicht mehr in der Lage ist, müßte sie aber auch eine Pflegestufe 1,2 oder 3 haben, die muß dann auch eingereicht werden. Das weiß ich, da ich dies auch für meinen Vater machen mußte. Ist zwar nicht ganz einfach aber mann kann alles bewältigen, las dich nicht unter kriegen.wenn noch weitere Fragen sind kannst du mich auch unter meiner Email Adresse kontaktieren.
[email protected]
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)