Wohngeld abgelehnt und auch kein Hartz4

Hallo, wer kann mir helfen?

Ich bin befristet geringfügig beschäftigt (360 EUR), mein Mann bekommt, da er noch krank ist aber keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat (ausgesteuert), ALG 1 von 591 EUR. In unserem Haushalt lebt noch unsere 19-jährige Tochter im 1. Ausbild.jahr mit 505 EUR netto. Miete zahlen wir 446 EUR warm. Bis Mai haben wir noch aufstockend ALG2 erhalten sowie meine Tochter 44 EUR „Kinderwohngeld“. Ab Juni hat die ARGE dann H4 abgelehnt mit dem Hinweis, ich solle Wohngeld beantragen, weil dies höher ausfallen würde als aufstockendes H4. Habe das getan, jetzt kam der Wohngeldbescheid, abgelehnt wegen zu hohem Verdienst (?),„Kinderwohngeld“ steht ab Juni auch nicht mehr zu und muss zurück gezahlt werden. Ich verstehe nun gar nichts mehr, denn ein Einkommen von 950 EUR für ein Ehepaar ist nicht wirklich viel und das würde heißen, dass unsere Tochter für unseren Lebensunterhalt sorgen muss. Die Arztbesuche von meinem Mann kosten ja auch Geld! Ist das alles Rechtens oder wurde hier ein Fehler gemacht?

Ich bin befristet geringfügig beschäftigt (360 EUR), mein Mann
Krankengeld hat (ausgesteuert), ALG 1 von 591 EUR. In unserem
Haushalt lebt noch unsere 19-jährige Tochter im 1.
Ausbild.jahr mit 505 EUR netto. Miete zahlen wir 446 EUR warm.

Hallo,

ich bin kein Experte für Hartz IV oder Wohngeld.

Erfahrungsgemäss sind aber viele Bescheide dieser Behörden falsch. Wobei Wohngeld wohl auch noch von einer anderen Behörde als beim Arbeitsamt bearbeitet wird.

Ich würde Mal vermuten, dass die Einkünfte und / oder die Freibeträge falsch berechnet wurden. Da die Bescheide wohl nur für Eingeweihte verständlich sind, würde ich empfehlen, die Schlichtungsstelle in der Behörde in Anspruch zu nehmen. Wenn es eine solche im Bürgerhaus nicht gibt, einfach im Arbeitsamt danach fragen und diese in Anspruch nehmen.

Falls das nicht zum Erfolg führt, einen auf Sozialrecht spezialisierten Fachanwalt aufsuchen. Der kann ein Verfahren finanziert über die Prozesskostenhilfe führen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass das Gericht die Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht ablehnt, dann müssen die Gebühren des Anwalts für die Klageschrift selbst getragen werden.

Viel Erfolg.

Grüsse

E. Rink

Hallo tft4

Leider hast du dich an den Falschen Experten gewendet, ich kann die hiermit leider keine Auskunft geben, wie währe es wenn du auf deiner Gemeinde diesen Fall mal schilderst? Diese sollten auf jedenfall dein Anliegen überprüfen.
Viel Erfolg
Arya_Svitkona

Kurz gesagt JA
So hart wie es klingt, es ist so unsozial.

Hi,

also solange eure Tochter noch mit im haushalt wohnt ist muss sie auch für euch aufkommen. Da Ihr wahrscheinlich durch das Geld eurer Tochter über dem Bedarfssatz seit wurd Hartz 4 abgelehnt.

Wohngeld ist das selbe Thema.

Aber ich würde versuchen nochmals Hartz 4 zu beantragen, da sich die Bedarfssätze erhöht haben vllt. habt Ihr Glück.

LG

Eure Tochte ist solange sie in eurem Haushalt wohnt euch mit zum Unterhalt verpflichtet. Ihr werdet gemeinsam für einander sorgen. Jeder für jeden. Also eure Tochter auch für dich und deinen Ehepartner.

Du kannst aber versuchen erneut ALG II beantrage, da sich die Bedarfssätze erhöht haben. Vllt. hast du Glück.

LG Stere0

Hallo,

als Ehepaar steht euch aufstockendes Alg2 in Höhe
von 1.360 bzw. 1.250 EUR zu, wenn ihr ausm Osten kommt. Kann aber sein, daß sie das inzwischen angeglichen haben, am besten mal das Sozialgericht anschreiben.

LG

Martin

Kann ich leider nichts zu sagen.
Sandra

Bitte sprechen Sie unbedingt mit dem Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Allerdings ist es so, dass jegliches Einkommen jedes Familienmitgliedes zum Haushaltseinkommen zählt.
Und: mit dem Ablehnungsbescheid weg. Wohngeld (kann unter Umständen auch abgelehnt werden, wenn man nicht alle geforderten Unterlagen vorlegt, also abgelehnt wegen fehlender Mitwirkung) bitte unbedingt noch einmal bei der ARGE vorsprechen. Die gingen ja davon aus, dass sie nicht mehr bezahlen müssen, weil Sie künftig Wohngeld erhalten. Wenn das nun abgelehnt wurde, kann evtl. durchaus wieder ALG-II gewährt werden.
Alles Gute!

Wir leben in einer Leistungsgesellschaft (Kapitalismus)! Wer nichts leisten kann (oder will ???), der sollte einfach mal seine Ansprüche runterschrauben und aufhören zu jammern. Ca. 1.500,00 Euro für eine 3-köpfige Familie ist meines Erachtens völlig ausreichend. (siehe auch: indische Steinbrüche) Meine Meinung!