Wohngeld abgelehnt wegen zu geringer MIETE?

Hallo

Angenommen eine Person stellt einen Wohngeldantrag, und dieser wird abgelehnt, weil die Miete so gering sei, dass sie nicht im Mietspiegel eingeordnet werden kann, spinnt dann die Wohngeldstelle, oder kann es theoretisch eine solche Begründung rechtmäßigerweise geben?

Dabei wäre die Miete an für sich noch nicht mal so gering, wenn es sich nicht um eine richtige Wohnung, sondern ein Mini-Appartment handeln würde. Dabei spielt doch die qm-Zahl meines Wissens bei Wohngeld gar keine Rolle?

Leider habe ich keinen Einblick in die fiktiven Papiere, aber die fiktive Person hätte 2 x einen solchen Antrag gestellt, und er sei 2 x mit dieser Begründung abgelehnt worden.

Viele Grüße

Hallo,

rechnerisch könnte es schon möglich sein, jedoch wäre dies wohl dann Zufall.
Die Raumgröße spielt keine Rolle.

Gehört die fiktive Person ggf. gar nicht zu dem berechtigtem Kreis und sie nimmt dies nur als Vorwand?

Ansonsten mal selber durchrechnen:
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Oder lesen:
http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragrap…
§9 und 10 sind dafür auch gedacht, jedoch etwas komplexer.

VG

Kaltmiete ist das Stichwort,wahrscheinlich verwechselt das die Dame.
Gerade bei den heutigen astronomischen Engergiepreisen nähern sich bei vielen Mietwohnungen die Nebenkosten für Heizung der Kaltmiete oder übertreffen dieses sogar.

Hallo

Gehört die fiktive Person ggf. gar nicht zu dem berechtigtemKreis und sie nimmt dies nur als Vorwand?

Vorwand? Wieso sollte sie einen Vorwand benötigen? - Wie dem auch sei, vielleicht ist einfach ihr Einkommen zu hoch, das wäre schon möglich.

Oder lesen:
http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragrap…
§9 und 10 sind dafür auch gedacht, jedoch etwas komplexer.

Guter Link!

Viele Grüße

Hallo,

Angenommen eine Person stellt einen Wohngeldantrag, und dieser wird abgelehnt, weil die Miete so gering sei, dass sie nicht im Mietspiegel eingeordnet werden kann, spinnt dann die Wohngeldstelle, oder kann es theoretisch eine solche Begründung rechtmäßigerweise geben?

Die Begründung wäre unverständlich, wenn sie so formuliert wäre. Vielleicht wurde sie auch nur so von der Person verstanden.

Dabei wäre die Miete an für sich noch nicht mal so gering, wenn es sich nicht um eine richtige Wohnung, sondern ein Mini-Appartment handeln würde. Dabei spielt doch die qm-Zahl meines Wissens bei Wohngeld gar keine Rolle?

Richtig.

Leider habe ich keinen Einblick in die fiktiven Papiere, aber die fiktive Person hätte 2 x einen solchen Antrag gestellt, und er sei 2 x mit dieser Begründung abgelehnt worden.

Ich würde meinen, dass es diese Begründung nicht gibt bzw. sie so nicht formuliert ist. Denkbar wäre, dass das Einkommen zu niedrig ist oder dass der rechnerische Wohngeldanspruch unter 10€ liegt.

Grüße

Hallo

Ich würde meinen, dass es diese Begründung nicht gibt bzw. sie so nicht formuliert ist. Denkbar wäre, dass das Einkommen zu niedrig ist

Nein, eher zu hoch.

oder dass der rechnerische Wohngeldanspruch unter 10€ liegt.

Das könnte sein. Oder er liegt sogar unter 0€

Viele Grüße

Hallo,

Ich würde meinen, dass es diese Begründung nicht gibt bzw. sie so nicht formuliert ist. Denkbar wäre, dass das Einkommen zu niedrig ist.

Nein, eher zu hoch.

Ohne nähere Angaben ist erstmal beides denkbar.

oder dass der rechnerische Wohngeldanspruch unter 10€ liegt.

Das könnte sein. Oder er liegt sogar unter 0€

Ja. Trotzdem mag ich mir kaum vorstellen, dass dann der Ablehnungsbescheid die Begründung enthält, dass die Miete zu niedrig sei. Das ist vielleicht das, was die Person für sich interpretiert.

Grüße