Hallo
Angenommen eine Person stellt einen Wohngeldantrag, und dieser wird abgelehnt, weil die Miete so gering sei, dass sie nicht im Mietspiegel eingeordnet werden kann, spinnt dann die Wohngeldstelle, oder kann es theoretisch eine solche Begründung rechtmäßigerweise geben?
Dabei wäre die Miete an für sich noch nicht mal so gering, wenn es sich nicht um eine richtige Wohnung, sondern ein Mini-Appartment handeln würde. Dabei spielt doch die qm-Zahl meines Wissens bei Wohngeld gar keine Rolle?
Leider habe ich keinen Einblick in die fiktiven Papiere, aber die fiktive Person hätte 2 x einen solchen Antrag gestellt, und er sei 2 x mit dieser Begründung abgelehnt worden.
Viele Grüße