Wohngeld abgelehnt wegen zu hohem Einkommen ?

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage zu einem abgelehnten Wohngeldantrag von Person XY.

Und zwar wurde dieser abgelehnt wegen zu hohem Einkommen.

Vorweg muss ich erwähnen das die Person XY diesen Antrag eigentlich nur gestellt hat, da letztes Jahr dessen Mutter verstorben ist und und bei der Bank einen ziemlich hohen Kredit aufnehmen musste bzgl. der Beerdigungskosten etc.

Das Nettoeinkommen liegt bei 1100€/Monat wovon aber schon knapp 300€/Monat wegen dem Kredit weggehen. 422,02€/Monat Mietkosten inkl. den Heiz+Nebenkosten. Hinzu kommen dann noch die Stromkosten von knapp 70€.

Ebenso noch andere diverse monatliche Ausgaben wie Privat-Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung, Fitnessstudio, Handy.

Nach Abzug aller Kosten bleibt Person XY nicht mehr all zu viel.

Da Person XY aber in einigen Monaten mehr verdient wegen Überstunden bin er wohl irgendwie über den Satz gekommen.

Errechnet hat das Amt 1650€ und damit lieg Person XY außerhalb des Anspruches auf Wohngeld.

Nun zu meiner Frage?

Kann Perosn XY irgendwie doch Wohngeld bekommen? z.B. Wenn in dem Antrag (Einkommen) nur das generelle Bruttoeinkommen vom Arbeitgeber eingetragen wird ohne Überstunden?

Vielen DANK im Voraus.
Rauschkapsel

Nach Abzug aller Kosten bleibt Person XY nicht mehr all zu
viel.

Da Person XY aber in einigen Monaten mehr verdient wegen
Überstunden ist sie wohl irgendwie über den Satz gekommen.

Errechnet hat das Amt 1650€ und damit lieg Person XY außerhalb
des Anspruches auf Wohngeld.

Nun zu meiner Frage?

Kann Perosn XY irgendwie doch Wohngeld bekommen? z.B. Wenn in
dem Antrag (Einkommen) nur das generelle Bruttoeinkommen vom
Arbeitgeber eingetragen wird ohne Überstunden?

Hallo,

das macht wenig Sinn, da man ja jetzt schon mal die Angaben gemacht hat. Zudem wollen die Ämter ja i.d.R. eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über das Einkommen der letzten 12 Monate. Da müßte man also auch den Arbeitgeber überreden mit zu bescheißen.
Das wird also nichts.
Das Amt schätzt die Einkommensverhältnisse, die für den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind (§15 I WoGG). Man könnte jetzt vielleicht behaupten, dass aufgrund der Wirtschaftslage keine Überstunden mehr anfallen werden. Die Frage ist natürlich, wie plausibel man das darstellen kann. Vielleicht macht da der Arbeitgeber mit und bescheinigt einem das.
Daneben kann man noch prüfen, ob die Berechnung der Wohngeldstelle richtig sind. Beim Einkommen scheint das zu stimmen, wenn man von 30% Abzug ausgeht.
Bei den Wohnkosten ist zu berücksichtigen, dass gewisse Höchstbeträge bei der Miethöhe (in Abhängigkeit von Anzahl der Bewohner und dem Ort der Wohnung) beim Wohngeld angesetzt werden (§ 12 I WoGG). Was zur Miete zählt steht im § 9.

Alles in allem wird es aber wohl darauf hinauslaufen, dass man seine Ausgaben irgendwie verringern muss, um über die Runden zu kommen. Das Wohngeld dient eben nur als Zuschuss zu den Wohnkosten und nicht zu den Lebenshaltungskosten.

Gruß

Hallo
beim Erstantrag des Wohngeldes sind die letzten 6 Monate des Einkommens zu belegen. Bei Folgeanträgen, die jederzeit möglich sind, sind die letzten drei Monate zu belegen.

Vielleicht hilft das Weiter und man kommt so auf ein verändertes Einkommen.
Gruß
MOXA