Hi!
Folgender Fall:
Beantragt wurde Wohngeld von einem 28jährigen Studenten am 17.06.2010, doch da bis zum heutigen Tage nicht alle Unterlagen eingesandt wurden, wurde das Wohngeld ab dem 01.06.2010 abgelehnt wegen fehlender Mitwirkung bei der Bearbeitung.
Weiterhin stand in dem Brief, dass ihm bereits eine „Erinnerung“ zugesandt wurde, den der Student jedoch nicht bekam.
Womöglich landete der Brief in seiner alten Wohung (seinen Eltern), ohne an ihn weitergeleitet worden zu sein.
Der betroffene Student hatte für die Wohzngeldbearbeitung fehlende Unterlagen seines Vaters nicht erhalten können, da sich sein Vater im Ausland aufhielt.
Welche Rechtfertigung kann man einbringen, bzw. mit welchem Grund könnte man gegen ein solches Rechtsurteil klagen?
Ist eine solche Verspätung wirklich das endgültige aus für Wohngeld?
Oder müsste man es erneut beantragen?
Vielen Dank für jeden Hinweis