Ist es berechtigt? Die Mutter und das Kind wollen keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss vom JA. Sie verfügen über Elterngeld (etwas über 600€) + Kindergeld. Die Wohngeldstelle hat die nicht vorhandene Unterhaltszahlungen trotzdem als Einkommen angerechnet. Ergebnis: sehr wenig Wohngeld.Nach Abzug der fixen Kosten bleibt kaum etwas übrig.
Auch ein nettes Hallo,
Das ist richtig, denn wenn man den Unterhaltsanspruch ablehnt bzw. nicht geltend macht, reduziert man dadurch ja selber „schuldhaft“ sein Einkommen und hat dann keinen Anspruch auf „staatliche Hilfe“.
Wichtig: Unterhaltsansprüche des Kindes müssen durch die Mutter geltend gemacht werden und dürfen durch die Mutter nicht „verzichtet“ werden, denn der Kindesunterhalt steht dem Kind und nicht der Mutter zu. Die Mutter handelt hierbei fahrlässig.
Schönen Abend noch.
Könnten evtl. die § dazu genannt werden? Wo steht es, dass die alleinerziehende Mutter fast gleich nach der Entbindung arbeiten gehen soll (und vor allem wie?!), weil sie sich das Leben sonst nicht leisten kann? Schulden hat sie schon und bekommt nicht mal einen Dispokredit.
Hi,
dann ist ja in diesem hypothetischen Fall noch unverständlicher dass die Mutter den Unterhalt ablehnt.
Den Kindesunterhalt abzulehnen ist eh Blödsinn - das ist ja nicht ihr Geld sondern das des Kindes.
viele Grüße
Susanne
Könnten evtl. die § dazu genannt werden? Wo steht es, dass die
alleinerziehende Mutter fast gleich nach der Entbindung
arbeiten gehen soll (und vor allem wie?!),
Wird ja nicht verlangt,
aber wenn man sich den „Luxus“ leistet, Unterhalt und für das Kind auf Kindesunterhalt zu verzichten, wobei ein Verzicht des Kinderunterhaltes rechtlich nicht möglich ist und dass Kind zudem irgendwann einmal die Mutter verklagen kann, weil diese den Kindesunterhalt nicht geltend gemacht hat, warum kann man dann nicht „fast gleich nach der Entbindung arbeiten gehen“?
Man kann nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben , und gleichzeitig Ansprüche an Dritte nicht geltend machen.
Das Anrechnen fiktivem Einkommen ist dennoch rechtlich zulässig und notwendig.
weil sie sich das
Leben sonst nicht leisten kann? Schulden hat sie schon und
bekommt nicht mal einen Dispokredit.
Wie will man einen Dispokredit zurückzahlen, wenn man selber kein Einmkommen hat und auf zustehende Leistungen verzichtet?
Schönen Tag noch.
Und wenn sie nachweisen kann, dass der Erzeuger max. 130 € zahlen würde (wenn überhaupt)? Ist es dann auch ok, dass den beiden Frauen die 500€ (Höchstsatz!) des nicht vorhandenen Einkommens angerechnet werden?!!
Und wenn sie nachweisen kann, dass der Erzeuger max. 130 €
zahlen würde (wenn überhaupt)? Ist es dann auch ok, dass den
beiden Frauen die 500€ (Höchstsatz!) des nicht vorhandenen
Einkommens angerechnet werden?!!
Würde? Wie will die KM das nachweisen? Und warum nimmt sie die 130 € nicht die der KV zahlen kann.
Welchen Unterhalt muß der KV überhaupt zahlen? Wer hat diesen festgelegt? Gibt es einen Jugendamtstitel oder ein Gerichtsurteil?
Wenn sie nachweisen kann, dass der Vater 130 € zahlt und es keine Möglichkeit gibt mehr zu erhalten, dann werden garantiert keine 500 € Höchstsatz angerechnet.
Wenn sie nachweisen kann, dass er 130 € zahlen müsste, dies aber nicht tut und die Möglichkeiten ausgeschöpft sind dieses Geld zu erhalten, dann werden garantiert keine 500 € Höchstsatz angerechnet.
18 Jahre lange 130 €/Monat würden dem Steuerzahler fast 30.000 € ersparen.
Bröselchen