Angeonmmen sei folgender Fall:
S bezieht Wohngeld. Laut Antrag ist das Baujahr der Wohnung 1966. S erfährt nun, dass die Wohnung schon 1964 gebaut sei. Dadurch würde er weniger Wohngeld erhalten.
1.) Sollte er das genaue Baujahr der Behörde nachtragen?
2.) Hat er eine Geldstrafe zu erwarten?
3.) Hat die Behörde die Möglichkeit, das Baujahr der Wohnung zu prüfen und wenn ja, macht Sie davon gebrauch?
Vielen Dank für Antwort
S bezieht Wohngeld. Laut Antrag ist das Baujahr der Wohnung
1966. S erfährt nun, dass die Wohnung schon 1964 gebaut sei.
Dadurch würde er weniger Wohngeld erhalten.
Wer hat das Baujahr denn angegeben? Normalerweise steht das doch auf der Mietbescheinigung, die der Vermieter ausgefüllt hat.
1.) Sollte er das genaue Baujahr der Behörde nachtragen?
Das Problem könnte sein, dass der Vermieter beim nächsten Antrag das richtige Baujahr angibt.
2.) Hat er eine Geldstrafe zu erwarten?
Glaube ich nicht, aber er muss vielleicht das zu viel erhaltene Wohngeld zurückzahlen.
3.) a) Hat die Behörde die Möglichkeit, das Baujahr der Wohnung
zu prüfen und b) wenn ja, macht Sie davon gebrauch?
zu a) ja, wenn es eine Sozialwohnung ist. Ansonsten eher nicht.
zu b) kann ich mir nicht vorstellen. Es könnte höchstens durch Zufall bekannt werden, aber dass die Kollegen da extra nachforschen, kann ich mir nicht vorstellen (jedenfalls bei meinen Kollegen von der Wohngeldabteilung nicht 
Gruß
Nelly