Wohngeld, ALGII und Ersparnisse

Hallo,
ich bin alleinstehend mit Kind, derzeit arbeitslos und mache eine Ausbildung, die das AA nicht unterstützt. Ich mache es aber dennoch, da ich in meinem alten Beruf keine Chancen mehr habe, diese Ausbildung endet dann mal in der Selbständigkeit. Da ich einige Ersparnisse habe, möchte ich diese dann DAFÜR verwenden. Da ich aber zuviel Ersparnisse habe, bekäme ich kein ALGII.
Soweit so klar. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, stundenweise arbeiten zu gehen, um nebenbei die Ausbildung durchziehen zu können, was sich ewig hinzieht, wenn ich 8-10 Stunden arbeiten gehen würde (inkl. Pendeln etc). Meine Eltern würden mich auch etwas unterstützen, das ginge also finanziell, zwar eng, aber es ginge.
Nun habe ich gefragt, ob ich Wohngeld bekäme, wenn ich - sagen wir 400 Euro - verdienen würde. Die Dame meinte, ich solle unbedingt bei ARGE vorsprechen, da diese auch noch weitere Kosten übernehmen würden. Ich denke jedoch, da brauche ich NICHT hinzugehen, da ich sowieso über den erlaubten Ersparnissen liege.
Was meint ihr? Wenn ich schon über dem Erlaubten liege, bekomme ich dennoch irgendwas, oder hätte es einen anderen Sinn dennoch zur ARGE zu gehen? Wenn ich stundenweise arbeite, dann wäre ich ja auch krankenversichert (wenn über 400), daher möchte ich das eigentlich machen. Damit falle ich doch für ALG II komplett raus, oder?
Leider kenne ich mich da nicht so aus…und wie ich von anderen hörte, ist mit Beratung überhaupt nix auf so einem Amt.

Danke,Kerstin

Hallo

Liegen denn deine Ersparnisse weit über dem zulässigen Satz? Weißt du, dass du außer denn 200 pro Lebensjahr noch zusätzlich pro Person 750,- haben darfst (das wäre für notwendige größere Ausgaben)?

Ansonsten würde ich versuchen, die Ausbildung schon als Teil der Selbständigkeit gelten zu lassen. ALG II Empfänger, die sich selbständig machen wollen, werden ja unterstützt. Man muss allerdings irgendeinen Steuerberater haben, der bestätigt, dass das Konzept wirtschaftlich und erfolgversprechend ist.

ich bin alleinstehend mit Kind, …

Nach Schilderung deiner Pläne wirst du dein Kind unter der Woche aber kaum noch treffen, oder?

Nun habe ich gefragt, ob ich Wohngeld bekäme, wenn ich - sagen
wir 400 Euro - verdienen würde.

Wohngeld bekommst du auf jeden Fall auch, wenn du nichts verdienst. Da müsstest du nur glaubhaft machen, dass du von irgend etwas lebst. Wenn du sonst gar kein Einkommen hast, bekommst du meiner Meinung nach fast die gesamte Miete, soweit sie im Satz ist (ich weiß jetzt nicht den Fachausdruck).

Die Dame meinte, ich solle
unbedingt bei ARGE vorsprechen, da diese auch noch weitere
Kosten übernehmen würden. Ich denke jedoch, da brauche ich
NICHT hinzugehen, da ich sowieso über den erlaubten
Ersparnissen liege.

Ich denke, dass sich das lohnen kann, insbesondere, wenn man nicht gerade Millionär ist. Vielleicht wäre es auch gut, einige notwendigen Investitionen für die spätere Firma jetzt schon zu tätigen.

Wenn ich stundenweise arbeite,
dann wäre ich ja auch krankenversichert (wenn über 400), …

Ich verstehe das so, dass du einen Job suchst, der knapp über 400 liegt. Solche Jobs sind schwer zu kriegen, warum auch immer. Früher dachte ich immer, dass es daran liegt, dass es für die Arbeitgeber ungünstiger ist, das stimmt aber nicht, es ist sogar ein kleines bisschen günstiger. Möglicherweise liegt es auch daran, dass dann ein richtiges Angestelltenverhältnis entsteht, wo der AG Schwierigkeiten mit einer Kündigung kriegen kann, und wo er Zeugnisse schreiben muss.

Damit falle ich doch für ALG II komplett raus, oder?

Mit Kind und Mietwohnung fällt man mit 400 Einkommen noch lange nicht komplett raus.

…und wie ich von
anderen hörte, ist mit Beratung überhaupt nix auf so einem
Amt.

Das ist leider relativ wahrscheinlich, aber es gibt hie und da auch andere Erfahrungen.

Viele Grüße
Thea

PS: Ansonsten kann ich dir noch folgendes Forum empfehlen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/

Hallo,
leider ist die Aussage meiner Vorrednerin so nicht ganz richtig, was das Wohngeld betrifft.
Wohngeld kann du nur bekommen wenn du ein plausibles Einkommen hast, d.h. dass du min. 80 % der für euch geltenden Regelsätze des ALG II, (müssten 345 € und 207 € sein, also 80 %=441,60 €) zum leben haben musst nach Abzug der Miete. Kann sein das dazu sogar noch ein Betrag für den Mehrbedarf Alleinerziehende kommt. Wenn ihr nicht über dieses Einkommen verfügt, muss man dich an die ARGE verweisen.
Das Wohngeld muss außerdem nicht so hoch wie die Miete sein. Es ist schließlich nur ein Mietzuschuss!!
Meistens beträgt der Zuschuss noch nicht mal die halbe Miete.
Tut mir leid, aber wenn du kein plausibles Einkommen hast, wirst du dich leider wirklich bei der ARGE melden müssen.
Gruß Rebecca

Hallo

Wohngeld kann du nur bekommen wenn du ein plausibles Einkommen
hast, …

Wenn ein Vermögen da ist, hat man doch ein plausibles Einkommen, oder jedenfalls ein Auskommen.

Falls das mit dem Wohngeld nicht in den einzelnen Bundesstaaten oder Gemeinden in dieser Hinsicht unterschiedlich gehandhabt wird, und falls sich das nicht in den letzten 2 Jahren geändert hat, weiß ich genau, dass das stimmt, was ich sage.

Es ist zwar wahr, dass man plausibel machen muss, wovon man lebt, auch mit den 80 % der Sozialhilfe stimmt. Aber wenn man ein Vermögen hat, kann man plausibel machen, wovon man lebt. Da wird dann vorausgesetzt, dass man sein Vermögen in Höhe der Sozialhilfe (oder Hartz4?) ausgibt, oder eventuell auch nur 80 % dieses Satzes, und wenn aufgrund dessen das Vermögen verbraucht sein müsste, muss man erneut nachweisen, wovon man lebt.

Das Wohngeld muss außerdem nicht so hoch wie die Miete sein.

Das habe ich auch nicht behauptet. Es gibt für jede Stadt irgendwelche Richtlinien, wie teuer für wie viele Personen eine Wohnung sein darf, und diesen Betrag bekommt man höchstens. Aber wenn man kein Einkommen hat, dann kriegt man den m.W. komplett.

Viele Grüße
Thea

Hallo Thea,

Wenn ein Vermögen da ist, hat man doch ein plausibles
Einkommen, oder jedenfalls ein Auskommen.

da hast du natürlich recht, nur ist zum einen die Frage wie lange kann man von diesem Vermögen leben und zum anderen, ob es nicht wie du bereits gesagt hast, unter dem Freibetrag beim ALG II liegt, da es dann ja sinniger ist, das Vermögen als Notgroschen zu behalten und ALG II zu beantragen.(finde ich zumindest)
Sobald das Vermögen aufgebraucht wäre, ist wahrscheinlich kein plausibles Einkommen mehr vorhanden.

Es gibt für jede Stadt irgendwelche Richtlinien, wie teuer für
wie viele Personen eine Wohnung sein darf, und diesen Betrag
bekommt man höchstens. Aber wenn man kein Einkommen hat, dann
kriegt man den m.W. komplett.

m.W. hängt das nicht von den Richtlinien der jeweiligen Stadt ab, sondern von den Höchstbeträgen die im Wohngeldgesetz festgeschrieben sind, oder?
Das kann natürlich sein das der Anspruch schon mal so hoch sein kann, aber ich kann nur von erfahrungswerten erzählen und da gab es bisher leider keinen der diesen Betrag bekommen hat. Kann natürlich aufgrund von verschiedenen Mietstufen von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

Ich wollte mit meinem vorherigen Beitrag nicht sagen, dass du was total falsches gesagt hättest, habe mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt, wollte halt nur drauf hinweisen, das es noch Einschränkungen wie die Plausibilität gibt und dass man nicht zwingendermaße die Miete als Wohngeldanspruch bekommen muss.

Gruß Rebecca