Ich weiß, dass thema gabs schon ein paar mal, aber ich hab da eine passende antwort auf mein „problem“ nicht gefunden.
also, ich werde anfang oktober 25 und da fällt mein kindergeld weg. ich wohne noch bei meinen eltern, da ich bis letztes jahr im sommer studiert habe. (nicht abgeschlossen) hab dann im dezember eine ausbildung bekommen. nun wollt ich mal fragen wie sich das mit dem wohngeld verhält. ich verdiene ganz gut (brutto 592, netto 472). aber da ich wegen der berufsschule immer in ein anderes bundesland muss, kann ich schlecht mit dem geld aushalten, da es mal mehr mal weniger ist. ich kann mir als eigenständig keine wohnung leisten. nun meine frage. muss ich erst ausziehen und dann beantragen? gibt es noch andere ämter an die man sich wenden kann? ich weiß, dass ab 25 meine eltern nicht mehr für mich zahlen müssen…und ich würde einfach gerne ausziehen…irgendwann muss man das ja mal 
ich hoffe ihr könnt mir helfen, was ich so beachten müsste.
danke
Hallo Giftzwergin,
leider kann ich dir nicht antworten, weil ich es selber nicht weiss. aber mich würden antworten hier auch freuen!!!
ich bin 16, mache ne ausbildung gerade in wittingen und wohne auch noch bei meinen eltern. verdienen tu ich nicht so viel…
weiss jemand, wie das mit dem wohngeld ist, wann man das bekommt und so???
scholli
Hallo ihr 2 =)
Also ich würde es mal aufm Arbeitsamt probieren.
Die kennen sich da denke ich mal aus.
Gruß Azubinchen
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Hallo erstmal,
also Azubi hat man im Grunde Anspruch auf BAB. Wohngeld gibt es daher nicht (da man ja BAB beantragen kann).
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/Wohn…
Einen Rechner für BAB gibt es hier:
http://babrechner.arbeitsagentur.de/
Das Gehalt der Eltern wird trotzdem angerechnet, denn die Pflicht zur Unterstützung endet nicht mit 25… Die Eltern sind verpflichtet, die erste Ausbildung zu finanzieren. Dies war theoretisch das Studium. Das Amt interessiert das aber wenig. Deren Gehalt wird trotzdem angerechnet…
Gruß
Tato
Hallo,
wie bereits oben geschrieben, gibt es kein Wohngeld, sondern vielleicht BAB. Für dich unter 18 aber nur dann, wenn die Ausbildungstelle so weit weg ist, dass du quasi zum Auszug gezwungen bist und deine Eltern wenig verdienen…
Denn deine Eltern sind verpflichtet, dir deine erste Ausbildung zu finanzieren. Da du ja anscheinend bei deinen Eltern wohnen bleiben kannst, sind deine Ausgaben ja nicht übermäßig hoch und du brauchst gar nicht ausziehen.
Gruß
Tato
Hallo erstmal,
also Azubi hat man im Grunde Anspruch auf BAB. Wohngeld gibt
es daher nicht (da man ja BAB beantragen kann).
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/Wohn…Einen Rechner für BAB gibt es hier:
http://babrechner.arbeitsagentur.de/Das Gehalt der Eltern wird trotzdem angerechnet, denn die
Pflicht zur Unterstützung endet nicht mit 25… Die Eltern
sind verpflichtet, die erste Ausbildung zu finanzieren. Dies
war theoretisch das Studium. Das Amt interessiert das aber
wenig. Deren Gehalt wird trotzdem angerechnet…
bab bekomme ich nicht, da ich ja noch zu hause wohne…das heißt also, es gibt keine möglichkeit für mich auszuziehen? außer ich suche mir so ne günstige bude, dass…oh man…
Gruß
Tato
Hallo ihr 2 =)
Also ich würde es mal aufm Arbeitsamt probieren.
Die kennen sich da denke ich mal aus.
Gruß Azubinchen
tja, würde ich ja gerne mal machen, bin aber von 9 bis 18uhr arbeiten…jeden tag.
kann man denn beim arbeitsamt auch per mail so ne anfrage stellen? obwohl, eigentlich könnt ich ja mal anrufen…das wäre noch ne möglichkeit.
Hallo,
bab bekomme ich nicht, da ich ja noch zu hause wohne…
Klar, das gibt es erst, wenn du ausgezogen bist.
das heißt also, es gibt keine möglichkeit für mich auszuziehen?
Ausziehen und BAB beantragen. Ist natürlich ein gewisses Risiko. Inwieweit man da eine Art „Vorabanfrage“ stellen kann, weiß ich nicht.
außer ich suche mir so ne günstige bude, dass…oh man…
Dafür wird das Geld wohl nicht reichen…
Gruß
Tato
nun wollt ich mal fragen
wie sich das mit dem wohngeld verhält.
Guten Morgen!
Information zum Wohngeld erhälst du u.a. hier: http://wohngeldantrag.de/
Unter dem Reiter „Wohngeld und Anspruch“ wird sehr detailliert beschrieben, wer Anspruch auf Wohngeld erhält.
Alles weitere siehe meine Vorschreiber.
Viel erfolg, MfG. Manuel