Wohngeld als Studentin

hey, bin als studentin eingeschr, mein freund ist z.z arbeitssuchend und wir wohnen zus in hh (600€ miete). ick mache ein praktikum für 750€ brutto. steht uns wohngeld zu?

Hallo PCfreundin,

danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir das so auch nicht sagen. Klick doch mal auf www.wohngeldrechner 2013 und fülle das Formular genau aus. Dann erfährst Du am Ende, ob Du eine Chance hast,Wohngeld zu erhalten.
Viel Glück
Puddelchen

hy …nein euch steht kein wohngeld zu, da ein praktikum kein festes arbeitsverhältnis ist und dein lohn die mindesteinkommensgrenze die man für wohngeld braucht nicht erreicht .

gruss nancy

hm, also habe ich das richtig verstanden, dass mein gehalt zu gering ist, um zusätztlich wohngeld zu bekommen? ich müsste also mehr verdienen…
und ich bekomme auch bei einem praktikum kein wohngeld, sondern erst, wenn ich eine feste arbeitsstelle habe?!

ist das nicht ein bisschen widersprüchlich??

@pudelchen: wie genau heißt die internetseite? ich konnte den link nicht aufrufen…

ein praktikum ist ein praktikum und sogesehen kein festes arbeitsverhältniss … und ja dein einkommen ist zu gering wenn du 600 € miete zahlst und nur 750 € brutto verdienst ist das einkommen zu gering denn du müsstest dem wohngeldamt erklären wie du dein leben finanzierst bzw wie du deine anderen fixkosten zahlst (strom , lebensmittel,versicherungen ,telefon , usw)

den wohngeld ist nur ein zuschuss zur miete und deckt nie die komplette miete ab daher ist es ja einkommensabhängig und man muss ein bestimmtes mindesteinkommen haben -und das hast du nicht .

aber ich zahle ja nicht die ganze miete, sondern lebe mit meinem freund zusammen und der zahlt logischer weise die andere hälfte!

ok , das war nicht so offentsichtlich das dein freund die hälfte der miete zahlt da du ja schriebst das dein freund zur zeit arbeitssuchend ist ,unter den umständen wäre es natürlich ein versuch wert wohngeld zu beantragen

wohngeld kann nur der hauptmieter der wohnung beantrag -es müssen aber alle personen angegeben werden die mit im haushalt leben als sogenannte "haushaltsmitglieder "

für den antrag brauchst du …

  1. mietvertrag
  2. nebenkostenabrechnung für die wohnung
  3. vermieterbescheinigung (vom vermieter ausgefüllt )
  4. Arbeitsvertrag (von dir und von deinem freund )
    5.Arbeitgeberbescheinigung (von dir und deinem freund …vom jeweiligen arbeitgeber ausgefüllt )

jeweils die lohnabrechnungen (von dir und deinem freund ) von dezember 2012 bis jetzt

so das sind die erforderlichen unterlagen die du brauchst um wohngeld zu beantragen -fehlen unterlagen wird der antrag nicht bearbeitet …daher solltest du drauf achten das du alles auf einmal parat hast (die nötigen vordrucke kannst du dir aus dem internet runterladen …oder bei der wohngeldstelle erhalten !

vielleicht kommst du ja mit dem geld von deinem freund und deinem geld auf das nötige mindesteinkommen !!!

probier es einfach …mehr als ablehnen können die nicht … ich bin ja zuerst davon ausgegangen das du alles von deinem 750 € brutto alleine stämmen musst !

gruss nancy