Wohngeld - Anspruch / ja oder nein und ab wann?

Hallo!

Angenommen jmd. hat einen Wohngeldantrag gestellt und bezieht derzeit Krankengeld.

Gesetzt des Falles das Krankengeld wäre zu hoch und die Mietausgaben zu gering, um einen Anspruch geltend zu machen, wie verhält es sich, wenn sich im kommenden Monat etwas ändert, der jmd. z.B. nicht weiter Krankengeld bezieht sondern Arbeitslosengeld, was wiederum viel geringer ausfällt, so dass der Wohngeldanspruch dann doch berechtigt wäre und der Antrag bis dato noch nicht abgelehnt wurde?

Bekommt er dann für den Monat, wo der Antrag gestellt wurde, Geld oder erst ab dem, wo das Einkommen tatsächlich unter dem Monatssatz liegt? Theoretisch müßten doch die monatlichen Einnahmen des Bewilligungszeitraums aufs Jahr gerechnet durch 12 veranschlagt werden?

Oder befinde ich mich auf dem Holzweg? Wer holt mich raus aus dem Wald ;o)

Viele Grüße an alle Lesenden und sich mit Fragenden,

Marie

Hallo,

Angenommen jmd. hat einen Wohngeldantrag gestellt und bezieht
derzeit Krankengeld.

Gesetzt dem Falle das Krankengeld wäre zu hoch und die
Mietausgaben zu gering, um einen Anspruch geltend zu machen,
wie verhält es sich, wenn sich im kommenden Monat etwas
ändert, der jmd. z.B. nicht weiter Krankengeld bezieht sondern
Arbeitslosengeld, was wiederum viel geringer ausfällt, so dass
der Wohngeldanspruch dann doch berechtigt wäre und der Antrag
bis dato noch nicht abgelehnt wurde?

Eieiei, so ein langer Satz.
Es könnte sich durchaus empfehlen, damit umgehend zum Amt zu gehen und die Sache persönlich vorzutragen. Auf jeden Fall sollte man diese Änderung erstmal melden.

Bekommt er dann für den Monat, wo der Antrag gestellt wurde,
Geld oder erst ab dem, wo das Einkommen tatsächlich unter dem
Monatssatz liegt? Theoretisch müßten doch die monatlichen
Einnahmen des Bewilligungszeitraums aufs Jahr gerechnet durch
12 veranschlagt werden?

Das ist hier in der Tat nur theoretisch. Wenn man bereits bei Antragsabgabe diese Änderung des Einkommens angegeben hätte, wäre das so. Denn §15 (1) WoGG stellt auf das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Jahreseinkommen ab. Treten ansonsten erst im Bewiiligungszeitraum Änderungen bei Miete und/oder Einkommen ein, die definierte Grenzen überschreiten, erfolgt eine Neuberechnung, ab dem Monat der Änderung (§27 WoGG). Die gegenwärtige Berechnung läuft jetzt wohl auf der Grundlage des gegenwärtigen Einkommens. Wenn das zu hoch wäre, gäbe es einfach auch nichts.
Also einfach mal damit zum Amt gehen. Die freuen sich auch, wenn sie nicht umsonst rumrechnen und einen Ablehnungsbescheid schreiben müssen, um dann gleich den nächsten Antrag zu bekommen.

http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__15.html

Grüße