Wohngeld Anspruch? Wollen zusammenziehen

Hallo,

habe eine Frage und zwar:

ich habe eine Wohnung (ca. 100qm//600€ warm Nettoeinkommen 1.270€) - mein Freund möchte gerne zu mir ziehen.
Er bezieht lediglich sein Kindergeld zur Zeit - sonst keine weiteren Einnahmen.

Hat er Anspruch auf Wohngeld oder zahle ich alleine die Miete?

Möchte ungern in eine kleinere Wohnung ziehen - da das Haus meinen Eltern gehört und wir uns dort auch um alles kümmern - die anderen Mieter, Garten etc.

Wie ist das mit meinem Einkommen?
Ist das zu viel, dass er Wohngeld beantragen kann?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Vielen Dank.

hallo ,

wohngeld kann immer nur der beatragen der hauptmieter ist und über einkommen verfügt ,wenn dein freund einen job hätte ,könntet ihr beiden zusammen wohngeld beantragen (ihr müsste nachweisen das ihr die miete und nebenkosten zusammen bezahlt) kindergeld alleine reicht leider nicht aus für einen wohngeld anspruch !

aber du könntest einen antrag auf wohngeld stellen ,dann müsstest du eh angeben wer noch mit im haushalt lebt ,für den antrag brauchst du (mietvertrag,vermieterbescheinigung ,lohn/gehaltsnachweise,nebenkostenabrechnung ) ich würde es einfach probieren ,mehr als ne sagen können sie nicht ,und vor allem ist die quatratmeterzahl nicht ausschlaggebend!

viel glück ,ps: es gibt zwar wohngeldrechner im internet aber bitte richte dich nicht danach ,weil der bedarf nach einer bestimmten formel berechnet wird und das kann nur die wohngeldstelle!
die nötigen anträge und bescheinigungen kann man sich in internet runterladen …wie schon erwähnt ,dein freund hätte keinen anspruch --aber du eventuell!

liebe grüsse nancy

ich habe eine Wohnung (ca. 100qm//600€ warm Nettoeinkommen
1.270€) - mein Freund möchte gerne zu mir ziehen.
Er bezieht lediglich sein Kindergeld zur Zeit - sonst keine
weiteren Einnahmen.

Hat er Anspruch auf Wohngeld oder zahle ich alleine die Miete?

Gegenfrage:
Seit ihr ein Paar oder eine Wohngemeinschaft, wer ist Mieter, ist der Freund Untermieter?

Vielleicht hat sich die ursprüngliche Frage nun erledigt?

Wir sind ein Paar.
Ist das nicht egal ob Paar oder WG?
Wir stehen beide im Mietvertrag - zumindest haben wir das so vor.

Reicht denn ein Job wenn er am WE in einer Discothek arbeitet? wahrscheinlich nicht.

gibt es keine einkommensgrenze für wohngeld?

nein der job am wochenende reicht nicht ,

daher habe ich dir ja bereits geschrieben ,das du wohngeld beantragen kannst !

ausserdem ist ja nicht der hauptmieter der wohnung sondern du !

Wir sind ein Paar.
Ist das nicht egal ob Paar oder WG?
Wir stehen beide im Mietvertrag - zumindest haben wir das so
vor.

Ein Paar kommt füreinander auf. Im Zweifel zahlt einer eben alles.
In einer WG hat jeder seinen Raum und anteilige Küche, Bad, Flur etc. Jeder zahlt seinen Anteil.
Bei Untervermietung zahlt einer alles und der andere ist Mieter beim Hauptmieter.

Hallo,
ab dem Zeitpunkt wo Ihr Freund bei Ihnen einzieht zählt von Ihnen beiden das Einkommen zusammen. Die Einkommensgrenze für 2 Personen liegt bei ca. 1.150,- Euro Netto. Die genaue Grenze kann Ihnen Ihre Wohngeldstelle am Wohnort mitteilen. Sein Kindergeld wird mit angerechnet und da werden Sie warscheinlich zu viel Einkommen haben.

Gruß

Hallo,
Anspruch auf Wohngeld besteht nur für Mieter.
Wenn Dein Freund also nicht mit in Deinen Mietvertrag aufgenommen wird oder Du an Ihn untervermietest, steht ihm auch kein Wohngeld zu.

Gruß
Tabaluga