Wohngeld-Antrag von wem?

Hallo,
ich wohne seit 2 Jahren in einer Einliegerwohnung und zahle Miete (lies sich nicht vermeiden :wink:, meine Freundin wohnt seit 1 Jahr bei mir. Sie macht eine Ausbildung und kann sich daher an der Miete nicht beteidigen. Jetzt wollen wir Wohngeld beantragen, haben das „Papier“ auch vorliegen, aber …

a) Wer muß eigentlich Wohngeld beantragen? Meine Freundin weil sie nicht zahlen kann oder ich, weil ich nichts von ihr bekommen kann?

b) Wenn meine Freundin Wohngeld beantragen muß, reicht dann die Angabe von ihren Einnahmen oder muß ich als Mieter (im Mietvertrag) mein Einkommen bekannt geben?

Vielen Dank für jeden Hinweis, grüsse
Jörg Peter

Hallo Jörg Peter,

ich wohne seit 2 Jahren in einer Einliegerwohnung und zahle
Miete (lies sich nicht vermeiden :wink:, meine Freundin wohnt
seit 1 Jahr bei mir. Sie macht eine Ausbildung und kann sich
daher an der Miete nicht beteidigen. Jetzt wollen wir Wohngeld
beantragen, haben das „Papier“ auch vorliegen, aber …

a) Wer muß eigentlich Wohngeld beantragen? Meine Freundin weil
sie nicht zahlen kann oder ich, weil ich nichts von ihr
bekommen kann?

Wohngeld beantragt immer derjenige, der einen Anspruch darauf hat, der also ein zu geringes Einkommen oder gar keines hat. In diesem Fall also deine Freundin, sie muß aber mindestens einen Untermietvertrag haben.

b) Wenn meine Freundin Wohngeld beantragen muß, reicht dann
die Angabe von ihren Einnahmen oder muß ich als Mieter (im
Mietvertrag) mein Einkommen bekannt geben?

Generell muß das Einkommen von dem Antragsteller angegeben werden.

Nun ist es aber so, dass ihr laut Gesetzgeber in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und du der Mieter der Wohnung bist. Das könnte bedeuten, dass du, sofern dein Einkommen ausreichend ist, deine Freundin finanziell unterstützen mußt bzw. sie durch dein Einkommen keinerlei Ansprüche auf Wohngeld oder ähnliches hat.

Wäre deine Freundin Mieterin der Wohnung und du würdest dich dort nur zu Besuch aufhalten, bekäme sie sicher Wohngeld…aber in eurem Fall sehe ich da keine Chance. Ich weiß allerdings gerade nicht genau, wo die Grenze für dein Einkommens liegt, aber sie ist nicht sehr hoch.

Greetings,
Vanessa

Moin Vabe,

weiß allerdings gerade nicht genau, wo die Grenze für dein
Einkommens liegt, aber sie ist nicht sehr hoch.

2000,-DM für 2-Personenhaushalt nach Abzügen…:wink:

CIAo
Reiko

Wohngeld kann nur jemand beantragen, der Mieter ist. Also du. Falls deine Freundin einen Untermietvetrag hat, könnt ihr beide Wohngeld beantragen. Falls sie keinen hat und du das WG beantragst, wird ihr Einkommen mit angerechnet, weil es eine eheähnliche Gemeinschaft ist.
Ihr solltet den Antrag auf jeden Fall stellen. Etwas Schlimmeres, als dass er abgelehnt wird, kann ja nicht passieren.

Ciao
Magenta

Heisst soviel wie 1000 DM pro person ???
Also wenn ich mehr als 1000 DM alleine verdiene und eine eigene wohnung habe bekomme ich keinen zuschuss ?

Z.B Einkommen 800 DM
Wohnung 400 DM = JA

Einkommen 1500 DM
Wohnung 400 DM NEIN

Einkommen 2000 DM
Wohnung 1200 DM = JA ???

Chrisi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallö,

Z.B Einkommen 800 DM
Wohnung 400 DM = JA

Einkommen 1500 DM
Wohnung 400 DM NEIN

Einkommen 2000 DM
Wohnung 1200 DM = JA ???

So in etwa.
Mehr und exaktere Infos (wenn es denn nötig ist) erhälst Du beim örtlichen Sozialamt bzw. bei der Wohngeldstelle (um Missverständnisse zu verhindern, in vielen Städten ist die Wohngeldstelle in das Sozialamt integriert).

CIAo
Reiko