Wohngeld Antrag

Kann mir einer helfen? Ich habe ab 1.8.16
Eine Wohnung…da ich aber nur Teilzeit beschäftigt bin, und Netto 874€ habe. steht mir Wohngeld zu? Die kalt Miete ist 269€
Betriebskosten 56€. Heizkosten pauschal 26€
Pauschal für Wasser 14€.
Danke für Info
Reiner

Servus,

do it yourself!

http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)

Schöne Grüße

MM

Fraglich ist, ob du nicht sozilaleistungen zur Aufstockung benatragen solltetst und nicht nur Wohngeld. Je nach Situation hast du dann mehr in der Tasche.

Auch wenn man dann mehr in der Tasche hat, ist Wohngeld gegenüber Alg II oder Sozialgeld zu bevorzugen, sofern es möglich ist.

Mit welchen Begründungen? (will ja was dazu lernen)

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Weniger Abhängigkeit von Anforderungen des Amtes

Hallo,

weil es eine gewisse „Rangfolge“ der staatlichen Leistungen gibt. ALG II bzw. Grundsicherung sind grundsätzlich „nachrangig“ ggü. anderen staatlichen Leistungen wie zB Wohngeld, BAföG. Erst wenn die vorrangigen Leistungsansprüche ausgeschöpft sind, werden nachrangige Ansprüche geprüft.
§ 3 Abs. 3 SGB II
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__3.html

&Tschüß
Wolfgang

Bei Wohngeld gibt es wesentlich weniger Überwachung als bei Alg 2. Da kann man Geldgeschenke kriegen und einmalige Einnahmen erzielen, ohne dass man sie angeben muss. Dadurch ist es auch nicht so fehleranfällig wie Alg 2.

Die neue Entwicklung bei Alg 2 und der dazugehörigen Rechtsprechung finde ich regelrecht furchteinflößend.
Da wird z. B. Kindergeld ja als Einkommen angerechnet (das ist bei Wohngeld übrigens nicht der Fall), wenn man aber zu Unrecht Kindergeld erhalten hat und dies erstatten muss, dann wird die Anrechnung nicht nachträglich wieder zurückgenommen. Oder wenn jemand weniger Strom verbraucht als beim Abschlag vorgesehen und vom Stromanbieter eine Rückzahlung bekommen, dem wird das als Einkommen angerechnet. - Das war früher nicht so, aber das scheint jetzt die Rechtsauffassung zu sein, dass das korrekt ist. :open_mouth:

Hier meine Quelle:

Viele Grüße

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Ja, aber wenn man bei Alg 2 + Einkommen mehr bekommt als bei Wohngeld + Einkommen, dann würde man das schon kriegen.