Wohngeld Arbeitsamt! Schwerwiegede Gründe?

Hallo Ich bin 20 Jahre und komme aus Hamburg.
Ich würde gerne Wohngeld vom Arbeitsamt beatragen, weil ich zu meinem Bruder gezogen bin, aber dass Arbeitsamt sagt ich habe keine Schwerwiegende-Gründe!
Meine Gründe für den Auszug waren:

  1. Zu viel streit und stress mit meine Elter!
  2. Wohung ist mit 85m² und 3 Zimmer für 3 Personen etwas zu klein.
  3. Ich habe keinen eigenen Zimmer
  4. Meine Mutter bekommt selber Wohn-und Arbeitslosengeld, weil sie nicht arbeiten darf. (Gesundheitliche Gründen)

Sie sagten mir ich soll das mit Jugendamt machen, aber
ich möchte nicht das sich Fremde Meschen Phetagoge i mein Lebe einmisschen oder ähnliches.

Ich weiß nicht weiter. Ich würde mich freuen, wenn jemand für mich Schwerwiegede-Grüde hat, die ich beim Arbeitsamt angeben kann.
Bitte nur kurze klare Antworte die mir helfen können und keine Umleitung auf 1000. andere Seiten!

Hallo, wenn ich so was lese! Sie wollen nicht, daß andere sich in ihr Leben einmischen? Aber sie wollen auf Kosten der anderen Steuerzahler leben?
Und 85 qm sind zu klein? Es gibt Familien, die leben mit 4 Kindern auf 85 qm!
Und sie haben Streß mit den Eltern? Das tut mir aber leid!
Vielleicht sollten sie mal aus dem Sofa kommen und es mit Arbeit versuchen!
Mehr kann ich zu so viel Umverschämtheit nicht sagen!
Grüße… siebengebirgler

Hallo,die Wohnung deiner Mutter ist mit 85 qm keineswegs zu klein für drei Personen. Gefördert wird nur bis zu 75 qm. Deine Mutter wird also auf jeden Fall die Aufforderung erhalten, sich etwas günstigeres zu suchen. Mit zwei Personen stehen ihr nur noch 60 qm zu.

Für dich gibt es nur einen Grund den das JobCenter akzeptieren würde.

Nur wenn es beruflich erforderlich ist, befürwortet das Amt. dass du ausziehen kannst. Es müsste also ein konkretes Stellenangebot vorliegen.

Hallo LaChebba,
Wohngeld beantragt man nicht beim Arbeitsamt, sondern bei der Wohngeldstelle des Wohnortes - meist dem Sozialamt angegliedert.
Die Wohnung der Eltern ist mit 85 m² keineswegs z klein für drei Personen. Eine größe Wohnung muss immerhin finanzierbar sein. Es ist nicht schön, dass Sie bei den Eltern kein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Bei 85 m² ist vrmutlich ein so genanntes Kinderzimmer vorhanden sein, das Sie bewohnen können, notfalls eben mit einem Geschwister zusammen.
Es ist üblich, aus der elterlichen Wohnung erst auszuziehen, wenn man eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und sich eine eigene Wohnung (oder das Mitwohnen beim Bruder) finanziell leisten kann. Es ist einer 20jährigen Tochter auch durchaus zuzumuten, sich mit den Eltern partnerschaftlich die Hausarbeit zu teilen und bei eigenem Einkommen daheim Geld abzugeben. Wohnen, Essen usw. ist ja auch in eigener Wohnung zu finanzieren. Hier gibt es den meisten Konfliktstoff zwischen Eltern und mitwohnenden erwachsenen Kindern.
Fragen Sie beim Sozialamt wegen eines Beratungstermines. Schildern Sie Ihre Situation - auch Ihre finanzielle Lage müssen Sie dort erläutern. Danach werden Sie Ihre Situation klarer sehen und ob Sie Unterstützung erhalten können.
Alles Gute für Ihre Zukunft!

Hallo LaChebba, um Deine Frage gezielt zu beantworten, fehlen einige Angaben von Dir.
Bist Du Schüler, in Ausbildung, arbeitssuchend…?
Bist Du bereits bei der Arbeitsagentur od. dem Jobcenter gemeldet? Ob mit 20 Jahren das Jugendamt noch für Dich zuständig ist, wo man mit 18 Jahren erwachsen ist, weiß ich nicht.
Wenn Du beim Arbeitsamt Leistungen beantragst, werden die sich auf jeden Fall in Dein Leben einmischen und das nicht zu knapp. Es gibt auch noch Wohngeld beim Wohnungsamt. Das aber nur, wenn Du auch Hauptmieter einer Wohnung bist.
Wenn Du beim Arbeitsamt oder Jobcenter Leistungen beantragst, wirst Du mit Deinem Bruder als eine Haushaltsgemeinschaft veranlagt. Das heißt, auch Dein Bruder muß seine Einkünfte offen legen. Wie Du ja geschrieben hast, willst Du keine Einmischung in Dein Leben. Dann wäre es das Beste, Du suchst Dir einen Job. Das dürfte in Deinem Alter ja noch nicht so schwierig sein: Zeitung austragen, Prospekte verteilen, Bäckerei Verkäufer, 400 Euro-Job im Supermarkt etc.
Wenn Deine Eltern meinen, es wäre unzumutbar weiterhin mit Dir unter einem Dach leben zu müssen, müßten Sie Dir das schriftlich mitteilen. So kannst Du das der Behörde vorlegen. Die Wohnung ist mit 85 m² für drei Personen jedenfalls nicht zu klein.
Mehr kann ich Dir auch nicht empfehlen, da ich wie gesagt, keine genauen Angaben von Deiner Lebenssituation habe.
Gruß
Winnie