Wohngeld Arbeitsamt! Schwerwiegende Gründe?

Hallo Ich bin 20 Jahre und komme aus Hamburg.
Ich würde gerne Wohngeld vom Arbeitsamt beatragen, weil ich zu meinem Bruder gezogen bin, aber dass Arbeitsamt sagt ich habe keine Schwerwiegende-Gründe!
Meine Gründe für den Auszug waren:

  1. Zu viel streit und stress mit meine Elter!
  2. Wohung ist mit 85m² und 3 Zimmer für 3 Personen etwas zu klein.
  3. Ich habe keinen eigenen Zimmer
  4. Meine Mutter bekommt selber Wohn-und Arbeitslosengeld, weil sie nicht arbeiten darf. (Gesundheitliche Gründen)

Sie sagten mir ich soll das mit Jugendamt machen, aber
ich möchte nicht das sich Fremde Meschen Phetagoge i mein Lebe einmisschen oder ähnliches.

Ich weiß nicht weiter. Ich würde mich freuen, wenn jemand für mich Schwerwiegede-Grüde hat, die ich beim Arbeitsamt angeben kann.
Bitte nur kurze klare Antworte die mir helfen können und keine Umleitung auf 1000. andere Seiten!

Guten Tag,
es siund tatsächlich (dem Gesetz nach) keine schwerwiegenden Gründe.
In Hamburg bieten Diakonie und Caritas Hartz-IV-Beratungsstellen an, kostenfrei, die Tipps haben, was Sie tun können.

Viele Grüße
strandperle02

Hallo,

leider kann ich dir da auch nur sagen, dass du dich ans Jugendamt wendest. Das sind die einzigen, die da was machen können.

Sorry, dass ich dir nicht mehr sagen kann.

hallo ,da muss ich dich leider enttäuschen du wirst nichts vom arbeitsamt oder der wohngeldstelle bekommen da helfen auch schwerwiegende gründe nicht (arbeitslosenhilfe alg 2 und wohngeld sind unterschiedliche leistungen die man auch nicht zusammen beziehen darf oder kann) .

  1. du bist unter 25 jahren …die gesetzgebung sieht vor das an unter 25 jährige keine sozialleistung in form von alg2 oder wohngeld (nur unter bestimmten vorraussetzungen )gezahlt werden - da die eltern bis zu 25 jahren unterhaltsverpflichtet sind !

2.die wohnung ist mit 85 qm³ nicht zu klein sondern ehr noch zu gross …angemessene wohnungsgrösse für eine person ist 45qm³ für jede weiter kommen 15 qm³ dazu ,das sind bei 3personen 75qm³ !!! Auch wenn du kein eigenes zimmer hast wirst du ja irgenwo ein eigenes bett stehen haben !!

3.streit mit den eltern -zählt nicht als argument zwingend ausziehen zu müssen.

4.déine mutter bezieht alg2 leistungen ,das heist sie bekommt geld vom amt für lebensunterhalt und miete …und da sie ja nicht alleine in der wohnung wohnt seit ihr quasi eine "bedarfsgemeinschaft "das heist sie bekommt auch noch geld für dich und für die dritte person die mit in der wohnung lebt ! somit bekommst du schon leistungen vom arbeitsamt --andererseits -wenn du ausziehen könntest würde das geld deiner mutter erheblich gekürzt werden .

und selbst dann würdest du keine alg2 leistungen bekommen da du die vorraussetzungen nicht erfüllst !!

wohngeld bekommst du auch keins ,für wohngeld musst du hauptmieter einer wohnung sein ,und vorallem über eigenes einkommen (aus arbeit )

also wie schon erwähnt --schwerwiegende gründe gibt es kaum die als so schwerwiegend angesehen werden das du tatsächlich zu deinem bruder ziehen könntest!

gruss nancy

Hallo,
sie fallen unter der 25 Jahre Regelung, und müssen bis dahin Zuhause wohnen, oder Ihre Eltern kommen dafür auf. Unter keine eigenen Zimmer verstehe ich jetzt nicht …wollen Sie mehrere Zimmer haben?
Das mit der Aussage, ich verstehe mich mit den Eltern nichtist weit hergeholt, und zählt nicht, das sich Jugendliche in der Regel nie mit den Eltern verstehen.
haben Sie mit 20 keine Arbeit, oder einen Ausbildungsplatz, denn dann ginge alles viel einfacher mit den Geldern vom Staat.
LG
Glaub nicht alles

Liebe LaChebba,
da es beim Arbeitsamt kein Wohngeld gibt, gehe ich davon aus, dass Du einen Antrag auf Hartz IV - Arbeitslosengeld II - beim JobCenter gestellt hast und dort einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft beantragen wolltest.
Da du unter 25 bist müssen für einen Auszug und damit zur Erhöhung der Kosten schwerwiegende Gründe vorliegen. Das hast Du auch geschrieben. Diese schwerwiegenden Gründe kann tatsächlich nur das Jugendamt fest stellen. Du selbst kannst keine wichtigen Gründe vorbringen. Das hat keine Aussagekraft. Es muss vom Jugendamt die Notwendigkeit des eigenen Haushaltes fest gestellt werden.
Fürchte Dich nicht vor dem Jugendamt. Willst Du länger bei deinen Eltern wohnen bleiben oder kurz - für ein paar Wochen - was mit dem Jugendamt zu tun haben?
Übrigens - wenn Du dein eigenes Geld verdienst musst du weder zu Jugendamt noch Jobcenter.
Gruß
R.

Sorry, ich würds direkt mit dem Amt klären.

mir bekannte Möglichkeiten:

  • Jugendamt einschalten, die bescheinigen dann dass das Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich ist
  • wenn es häusliche Gewalt gab, Eltern bei der Polizei anzeigen und die Anzeige dem Jobcenter vorlegen
  • sie ziehen mit ihrer Freundin/Verlobten/Lebensgefährtin zusammen, welche schwanger ist von Ihnen

Hallo,

ich fürchte, um einen Sozialarbeiter kommst du nicht herum. Grundsätzlich ist es durchaus möglich, mit Hartz IV auszuziehen, wenn ein harmonisches Zusammenleben nicht gewährleistet ist.

Um das zu bescheinigen, ist ein Sozialarbeiter bzw. Pädagoge vonnöten. Da mußt du nolens volens über deinen Schatten springen.

Der Sohn ner Exe hatte mit 17 schon seine eigene Wohnung. Die olle hat die Vormundschaft an den Staat abgegeben, weil sie nicht mehr für die Schäden, die der liebe Junge verursacht hat, aufkommen. War nicht ganz einfach. Vielleicht hat der Pädagoge / Streetworker / Psychologe ja irgendwelche Ideen. Hat ja niemand Geld zu verschenken.

LG

Martin

hallo lechebba,

es tut mir leid dir keine bessere auskunft geben zu können, aber solange du nicht nachweisen kannst, das es dir unzumutbar wäre bei deinen eltern zu wohnen, wirst du nicht durchkommen.

die von dir genannten gründe reichen nicht aus. wie ihr miteinander auskommt, ist eure privatangelegenheit. solange deine eltern keine verwahrlosten alkoholiker, kriminelle oder drogenabhänginge sind, die dich gefährden, sieht das amt keine schwerwiegenden gründe. die 85 m² und 3 zimmer sind ausreichend, weil es neben wohnzimmer und elternschlafzimmer eigentlich ein zimmer für dich allein geben sollte.

bitte nimm das nicht so, als würde ich selbst das gut finden. ich selbst bin der meinung, dass junge leute ab 18 eigentlich das recht auf eine eigene wohnung haben sollten, aber das gesetz sieht das nicht so.

ich hoffe, dir nicht den sonntag versaut zu haben und empfehle dir, die gleiche frage noch einmal erneut jemand anders zu stellen, wenn du meine antwort nicht für ausreichend hälst.

schöne grüße,
hansemann.

Hallo. Leider kann ich erst jetzt antworten. Aber ich kann sowieso nicht weiterhelfen. Dazu braucht man mehr Informationen, die Du ja nicht abgeben willst.
Tut mit leid.
LG Paco

Hallo La Chebba,
danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir da auch nicht weiter helfen. Wüßte auch keine Gründe. Hoffentlich konnte in der Zwischenzeit jemand anderes Dir behilflich sein. Drücke Dir den Daumen und wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Liebe Grüße
Puddelchen