Wohngeld auch außerhalb der Familie

Haben zwei in einer Gemeinschaft lebende und nicht verwandte einen Anspruch auf Wohngeld?

Haben zwei in einer Gemeinschaft lebende
und nicht verwandte einen Anspruch auf
Wohngeld?

grundsätzlich JA. es muß jedoch jeder einen eigenen wohngeldantrag für die halbe wohnung stellen. damit man gegenüber familien nicht bevorteilt wird, erfolgt jedoch noch eine gemeinsame kontrollberechnung, nach der das wohngeld dann auch gekürzt werden kann.
bye, Ingo.

Haben zwei in einer Gemeinschaft lebende
und nicht verwandte einen Anspruch auf
Wohngeld?

sei aber vorsichtig mit deinen Äußerungen, du mußt ggf. nachweisen das ihr von Tisch und Bett getrennt lebt, wie bei einer Scheidung, also bei Fragen nach eigenem Zimmer und Küchengerät immer ja und am besten noch behaupten eigen Töpfe und Geschirr, den Kühlschrank und die Waschmaschiene darf man teilen.
Sonst kann es dir passieren, daß die Einkünfte des Anderen mit berechnet werden, da sind selbst gleichgeschlechtliche WG’s von betroffen, obwohl sie sonst kaum anerkannt werden.