Hallo,ich bin Student ,wohne mit meiner Freundin und meinem Sohn zusammen,beiden sind deutsch aber ich nicht.
ich habe ein Aufenthaltserlaubnis paragraph 28 Aufenth G.
ich habe bis jetzt mein Studium immer selber finanziert,und mein Beitrag für die Wohnung habe ich auch immer bezahlt,aber jetzt schaffe ich es nicht mehr,weil ich ein bisschen mehr zeit für mein Studium legen will.
meine Frage ist zu wissen ob ich das Wohngeld beantragen darf,ich habe gehört,dass dies Nachteil für die Verlängerung meines Visums haben kann.
Bafög habe ich nie beantragen und kann auch nicht bekommen ,weil ich die Regelstudienzeit übertritten habe.
ich habe auch einen anderen Sohn ( deutsch) der mit seiner Mutter (deutsche) wohnt,ich habe 1 jahrlang gearbeitet um sein unterhalt bezahlen zu können aber habe aufgehört,weil ich mit meinem Studium nicht mehr zurecht kam.
danke für die Antwort im vorraus.