Wohngeld beantragen

Hallo,ich bin Student ,wohne mit meiner Freundin und meinem Sohn zusammen,beiden sind deutsch aber ich nicht.
ich habe ein Aufenthaltserlaubnis paragraph 28 Aufenth G.
ich habe bis jetzt mein Studium immer selber finanziert,und mein Beitrag für die Wohnung habe ich auch immer bezahlt,aber jetzt schaffe ich es nicht mehr,weil ich ein bisschen mehr zeit für mein Studium legen will.
meine Frage ist zu wissen ob ich das Wohngeld beantragen darf,ich habe gehört,dass dies Nachteil für die Verlängerung meines Visums haben kann.
Bafög habe ich nie beantragen und kann auch nicht bekommen ,weil ich die Regelstudienzeit übertritten habe.
ich habe auch einen anderen Sohn ( deutsch) der mit seiner Mutter (deutsche) wohnt,ich habe 1 jahrlang gearbeitet um sein unterhalt bezahlen zu können aber habe aufgehört,weil ich mit meinem Studium nicht mehr zurecht kam.

danke für die Antwort im vorraus.

Hallo,

hier findet man alle Informationen zum Wohngeldantrag.

http://www.wohngeldantrag.de/

Gruß Merger

Hi
das dürfte nichts werden, denn „Personen, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben, erhalten keine Sozialleistungen“ also auch kein Wohngeld.
Das gilt unabhängig davon, ob man BAföG bekommt oder nicht oder sogar aus irgendwelchen Gründen vom BAföG ausgeschlossen ist. Knackpunkt ist halt das „dem Grunde nach“ - und das hat jeder Student.

Gruß
HaWeThie

(falls sich da was geändert haben sollte - nicht schlagen, ne Info reicht)

Hallo

das dürfte nichts werden, denn „Personen, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben, erhalten keine Sozialleistungen“ also auch kein Wohngeld.

Den hat er aber nicht, weil er die Regelstudienzeit überschritten hat. Wenn er den hätte, dann würde er ja BAföG kriegen.

Was ich überhaupt nicht beantworten kann, ist die Frage nach dem Einfluss von Wohngeldbezug auf die Aufenthaltserlaubnis. Ich denke, das ist die wichtigste Frage.

Gerade gegoogelt, Java hat offensichtlich leider recht:
http://www.wohngeld.org/auslaender.html
(siehe roter kasten)

@ Java: Du solltest also mit der für dich zuständigen Ausländerbehörde sprechen und die fragen, was sie dazu zu sagen haben.

Viele Grüße

Es kommt nicht darauf an, ob er BAföG kriegt oder nicht sondern ob der „dem Grunde nach“ BAföG bekommen könnte.
Und ein Student kann „dem Grunde nach“ Leistungen danach erhalten - der „Grund“ ist: er ist Student. …
in der von dir genannten Seite ist das unter „Wohngeld für Studenten“ auch erklärt.

Und ein Student kann „dem Grunde nach“ Leistungen danach erhalten -

Aber nur für die Dauer der Regelstudienzeit, und die ist bei dem Fragesteller vorbei.
Danach kriegt er auch dem Grunde nach kein BAföG mehr.