Hallo zusammen!
Ich gehe seit 1.2. arbeiten und verdiene ca.700netto dazu bekommen m.Kinder in Ausbildung 477-, und 319-,+ zus. 368-, kindergeld ! Miete bei 75quadratm.640-, warm
Wann falle ich aus ALG2 raus und kann ich Wohngeld beantragen?
Bekomme aufst.noch 670-,€ z.Z bis meine SB es schafft meinen Verdienst an - oder zu verrechnen!
Soll ich vorsorglich schonmal einen Wohngeldantrag stellen?Habe gehört es dauert bis zur Entscheidung über WG eine Weile!
Wer kann mir einen Rat geben?
Hallo,
solange aufstockend ALG2 bezogen wird, macht es keinen sinn. Dies muss ja wahrheitsgemäß angegeben werden und dann wird eh abgelehnt, solange man Kosten für die Unterkunft über Harz4 bekommt. Erst wenn ein Bescheid ergeht, dass es wegfällt.
So seh ich das, jedoch bin ich nicht Experte in Sachen Wohngeld.
Gruß
Herby
Also aus meiner Sicht (und das hat erst mal nichts zu heißen) verdienen Sie alle zusammen zu viel um Überhaupt Stütze zu bekommen. Allerdings kann das ihnen nur die Person beantworten die auch darüber entscheidet den diese besagten Personen entscheiden manchmal echt willkürlich und nicht nachvollziehbar. Im zweifel einfach mal versuchen.
Hi,
Ihre Berechnung ist nicht einfach und da ich mich damit nicht genau auskenne, kann ich auch keine genaue Antwort geben.
Nur soviel:
-Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
-Für diese ist ein „Preis“ berechnet.
-Ebenfalls die Größe der angemessenen Whg., bzw. wieviel das kosten darf.
Ihr Einkommen:
Davon gehen manche Dinge weg, Pauschale für Versicherungen, Werbungskostenpauschale, Pendlerpauschale, KFZ-Haftpflicht (wenn die Arbeit mit öffentl. Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, d.h. es länger als 3 Stunden dauern würde), sowie einen generellen Freibetrag nach § 30 SGB2.
So, diese Dinge sind also abzuziehen und was dann noch zur Erfüllung ihres „Preises“ fehlt, wird aufgestockt.
Natürlich spielt noch das Kindergeld rein, aber ich kenne da die genauen Bedingungen leider nicht.
Ich will mich nicht festlegen, aber meinem Gefühl nach bleiben Sie in Abhängigkeit der Größe der Bedarfsgemeinschaft - also bei mehreren Kindern - wahrscheinlich Aufstocker (ohne Gewähr!).
So wie Ihnen geht es vielen Mio. Arbeitnehmern. Sie werden am Arbeitsmarkt schlecht entlohnt mit dem heimlichen Argument, sich die Differenz ja beim Staat holen zu können. Man nennt dies deshalb auch Niedriglohnsektor.
Sie können einen Wohngeldantrag bei der Gemeinde ruhig stellen, aber mit der formlosen Erläuterung des Sachverhaltes, also BedarfsgemeinschaftsNr. und daß Sie derzeit in der Feststellugnsphase seien wegen der Aufstockung und Sie deshalb eben nicht wissen können…
ein solches Blatt können Sie einfach an den Antrag heften. Wenn Sie glück ahben, beschleunigt dies sogar die Berechnung bei der ARGE.
Grüße!
hallo ,ich hoffe du hast du hast dem amt mitgeteilt das dein einkommen sich verändert hat …ansonsten solltest du das schleunigst nochmal tun …den eigentlich hast du gar keinen anspruch mehr auf alg2 leistungen da das einkommen (von dir und den kinder zu hoch ist )…setz dich mit deinem sachbearbeiter in verbindung den es kann es läuft vermutlich darauf hinaus das du die bisher erhaltenen leistungen zurückzahlen musst !
wohngeld kannst du beantragen (die nötigen formulare gibts beim bürgeramt oder auch online zum ausdrucken)
was du auf jeden fall brauchst …
mietvertrag,vermieterbescheinigung,die letzten lohnabrechnungen ,nebenkostenabrechnung der wohnung , die ausbildungsverträge der kinder -und gegebenenfalls eine meldebstättigung (die besorgen sich die sachbearbeiter in der regel vom einwohnermeldeamt im rahmen der amtshilfe ) und eine arbeitgeberbescheinigung die vom arbeitgeber auszufüllen ist!!!
wichtig beim wohngeldantrag ist das er vollständig bis zu 22. eines monats bei der wohngeldstelle vorliegt ,den das amt hat sogenannte rechenläufe …und alles was nach dem 22. beim amt eintrifft wird erst im nächsten monat bearbeitet …somit gibt es dann wenn ein anspruch besteht erst im darauffolgendem monat geld ! das wissen leider die wenigsten …daher denken die meisten läute oft das die bearbeitung ewig dauert !
Vorallem aber müssen die papiere vollständig vorliegen …da die anträge nicht bearbeitet werden wenn irgendwas fehlt !!!
ps: setz dich mit dem arbeitsamt in verbindung auch wenn du denen schon mal mitgeteilt hast das du arbeiten gehst (sollten sie dir unterstellen das du deiner mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist ,reich beschwerde ein …den das die sb so lange brauch um deine bescheid zu ändern-bzw neu zu berechnen liegt daran das im moment voll das durcheinander bei den ämtern herscht …wegen den ganzen änderungen des bildungpaketes usw) also lass dir bitte auf keinen fall den scharzen peter zuschieben!ich hoffe ich konnt helfen …lieben gruss nancy
Hallo
Eure Bedarfe und Einkommen werden jeweils einzeln berechnet. Aus dem ALG2- Bezug fällt man, sobald man seinen Bedarf (= Regelsatz + kopfanteilige Wohnkosten + eventuelle Mehrbedarfe, z.B. bei Alleinerziehung) mit seinem anrechenbaren (!) Einkommen plus seinem Anspruch auf Wohngeld und ggf. dem Kinderzuschlag-Anspruch decken kann. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…
Das Nettoeinkommen ist nicht Dasselbe wie das „anrechenbare Einkommen“. Vom jeweiligen Bruttoeinkommen ausgehend (hier nicht genannt) wird der Freibetrag für Erwerbseinkommen berechnet - und dieser Freibetrag wird dann vom Nettoeinkommen abgezogen. Man hat 100 € Grundfreibetrag; für das Einkommen ab 100,01 Euro gibt es einen prozentualen Freibetrag. Außerdem gibt es auch gewisse Absetzmöglichkeiten, die das anrechenbare Einkommen verringern. (Zur Einkommensberechnung schau z.B. mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 )
Um das alles genauer ausrechnen zu können, bräuchte man dieselben Angaben, die auch der SB zur Berechnung benötigt (Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft; leben Personen in der Wohnung, die nicht zur BG gehören; für alle BG-Mitglieder einzeln aufgestellt ihre Brutto- und Nettoeinnahmen und die Art ihres Einkommens; jeweils das Alter der Kinder; aufgeschlüsselt die Höhe der Miete / Nebenkosten/ Heizkosten; wie wird geheizt; Absatzungsbeträge usw.)
Du kannst dir das mit Nennung aller nötigen Angaben mal bei einer Erwerbslosenberatung oder auch z.B. über das Forum „hartz.info“ (Rubrik „Fragen u. Antworten zu Hartz IV“) ausrechnen lassen. Internet-Rechner sind in der Regel nicht viel wert.
Der Wohngeldantrag gilt für den Monat, in dem er gestellt wird - also z.B. ein nachweislich am 31.5. gestellter Antrag würde sich auch noch auf den Monat Mai beziehen. Einen Antrag (nachweislich) stellen kann man immer. Falls noch Unterlagen vom Jobcenter fehlen, wird die Antragbearbeitung eh solange ruhen, bis alle Angaben vorliegen.
Das Antragsformular für Kinderzuschlag findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26694/Navigation/zen…
Wenn du bereits seit 1.2. in Arbeit bist, müsste ja eigentlich schon Ende Februar/ Anfang März die erste Lohnzahlung für den Arbeitsmonat Februar bei dir eingegangen sein - und der Lohn für die Arbeitsmonate März und April müsste dir ebenfalls bereits zugeflossen sein. Die daraus anrechenbaren Einkommen hätten schon längst auf deine bzw. Eure ALG2- Leistungen angerechnet worden sein müssen - sofern du das Einkommen (nachweislich) rechtzeitig gemeldet hast.
Falls es da seit Februar Verzögerungen gibt, mal (wie immer: nachweislich schriftlich) beim Dienststellenleiter bemängeln ; parallel kann man sich auch an das Kundenreaktionsmanagement der Arbeitsagentur wenden. http://hartz.info/index.php?topic=4623#p40228
LG
hallo
anträge vorzeitig stellen ist immer von vorteil, egal ob er etwas bringt oder nit.
700 euro netto ? was ist das für ein job?
naja es soll ja leute geben, die für jeden lohn arbeiten.
gruß
Fragen Sie Ihre Sachbearbeiterin v. Jobcenter doch einfach, ab welcher Höhe an Einkommen von Ihnen und den Kindern Sie kein ALG-II mehr erhalten. Wenn in Ihrem speziellen Fall gie Berechnung nicht so einfach ist und noch dauert, stellen Sie doch einfach einen Wohngeldantrag und geben Sie dabei an, dass Sie damit rechnen, bald kein ALG-II mehr zu erhalten wegen jetzt höhrerem Einkommen und den Wohngeldantrag zur Fristwahrung sozusagen vorbeugend stellen möchten. Der Antrag wird dann aktiviert, sobald ein Bescheid v. Jobcenter kommt, dem zufolge Sie ab dem Tag X keine Leistungen mehr erhalten. Den Eingang dieses Ablehungsbescheides müssten Sie dann sofort der Wohngeldstelle vorlegen.
Alles Gute!
Danke an allen die so schnell und hilfreich geantwortet haben!
Hallo tatort02,
tut mir sehr leid - aber da bin ich auch völlig überfragt. Hoffe, dass Dir jemand anderes weiterhelfen konnte.
Viel Glück
Puddelchen
Hallo,
es ist bestimmt kein Fehler, wenn du dich in der Wohngeldstelle schon mal meldest. Soviel ich weiß, gibt es Wohngeld ab dem Monat, in dem man den Antrag gestellt hat.
Viel Erfolg!
Ingrid
Hallo zusammen!
Ich gehe seit 1.2. arbeiten und verdiene ca.700netto dazu
bekommen m.Kinder in Ausbildung 477-, und 319-,+ zus. 368-,
kindergeld ! Miete bei 75quadratm.640-, warm
Wann falle ich aus ALG2 raus und kann ich Wohngeld beantragen?
Bekomme aufst.noch 670-,€ z.Z bis meine SB es schafft meinen
Verdienst an - oder zu verrechnen!
Soll ich vorsorglich schonmal einen Wohngeldantrag
stellen?Habe gehört es dauert bis zur Entscheidung über WG
eine Weile!
Also auf alle Fälle Wohngeldantrag stellen, das dauert nämlich echt lange. LG Conny
Hallo,
wann du aus dem ALG2 Bezug raus bist, kann dir sicherlich ein Wohngeldrechner sagen. Der sagt dir dann auch, wie viel zu „zu wenig“ hast, um Wohngeld beziehen zu können.
Du kannst übrigens auch Kindergeldzuschlag beantragen, wenn du durch Einkommen + Kindergeld + Wohngeld + Kindergeldzuschlag aus dem ALG2 Bezug raus wärst.
Das wird dir aber am schnellsten die SB selbst sagen können (und da können die wirklich schnell rechnen)
Ansonsten im Netz nach Wohngeldrechnern und Kindergeldzuschlagrechnern suchen.
Ich geb dir den Tipp, benutze die Rechner und informier dich. Wenn du schon Wohngeld beantragen kannst - nur zu.
Gruß,DC
Erst kommt Wohngeld ,dann Hartz 4
hallo tatort02,
sage mal haben sie inzwischen dein aufstockendes HartzIV neu berechnet. Das kommt mir sehr viel vor. Denn die müssen deine 700 Euro plus 377 plus 319 plus 368 Kindergeld addieren. von den jeweiligen Beträgen werden ja noch einige Freibeträge abgezogen, wieviel weiß ich nicht.meld dich nochmal würde mich echt interessieren. da du sonst alles zurückzahlen mußt.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008