Wohngeld beantragen?

Hallo zusammen,

als das Thema Kurzarbeit vor einigen Monaten aufkochte, kam dabei das Thema uaf wer Kurzarbeitergeld beantragt, könne auch Wohngeld beantragen.

Wenn wir jetzt mal annehmen, dass ein Arbeitnehmer einen schweren Unfall hatte und anstelle von seinem normalen Gehalt, oder Kurzarbeitergeld jetzt Krankengeld (ca. 60 %) bekommt, kann er Wohngeld beantragen.

Ich muss dazu sagen, ich habe mich mit dem Thema Wohngeld noch nicht Beschäftigt.

Was ist, bzw. wie wird das eventuelle Wohngeld auf einen Schüler-Bafög-Antrag des Kindes angerechnet, wenn das aktuelle Jahr angerechnet wird?

Grüße Alex

wohngeld ist ein "zweckbezogene leistung "und ie wohngeldstelle prüft ob aufgrund des einkommens und angemessen wohnung ein anspruch auf diese leistung besteht!

kurzarbeitergeld muss bei der arge /arbeitsamt /jobzenter beantragt werden ,die anträge und erforderlich papiere sind vorzulegen ,am besten macht man sich einen termin ,den ohne persönliche vorsprache -gibts auch kein geld–wenn anspruch besteht !zumindest ist es hier bei uns so !

sollte sich ein anspruch ergeben und man bezieht leistungen vom arbeitsamt …so kann man kein wohngeld beziehen ,es gibt immer nur leistungen von einer stelle!

man bildet ja eine sogenante "bedarfsgemeinschaft"in der alle familienmitglieder einbezogen werden und somit der "bedarf "errechnet wird !

mann kann aber auch einen "mischhaushalt"angeben das heist wenn du leistungen von der arge beziehst ,und das kind schülerbarfög +eventuellen nebenverdienst /ausbildungsvergütung ,könnte man für das kind alleine wohngeld beantragen !

am besten informiert man sich vorher bei der arge was man für möglichkeiten hat ,den seit dem 01.07.09 haben die soviel geändert da haben sicherlich auch die sachbearbeiter schwierigkeiten da durchzublicken