Guten Tag,wie hoch darf das vermögen sein,wenn man wohngeld beantragt?
Hi
Der Wohngeldanspruch richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Vermögen.
Viele Grüße
Chrischi
Der Wohngeldanspruch richtet sich nach dem Einkommen, nicht
nach dem Vermögen.
Chrischi
Hallo Chrischi,
warum schreibt man sowas, wenn man es nicht weiß?
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__21.html Der zweite Teilsatz unter Punkt 3 deutet schon mal darauf hin, dass sich das Wohngeld sehr wohl nach dem Vermögen richten kann. Also ist die Frage nach der Höhe auch relevant.
Nun ist die Frage, was erheblich ist, natürlich wieder mal unglaublich eindeutig und hilfreich.
Aber ich glaube mich zu erinnern, dass da die Grenzen des (ausgesetzten) Vermögenssteuergesetzes herangezogen werden. Also so pi mal Daumen 60.000€ + 30.000€ für jedes weitere wohngeldberechtigte Mitglied. Bestimmte Vermögen fallen aber ohnehin nicht rein. Möglicherweise könnte man sich da an den Regelungen des SGB II orientieren. Ist aber nur eine Vermutung, da es in Deutschland Brauch ist inkonsistente Gesetze zu schaffen.
Grüße
Logisch richtet sich alles nach dem laufenden Einkommen, oder ob man Porsche oder Villa hat ! Aber einen ( oft verschwiegenen () Notgroschen darf man auf dem Sparbuch haben. Mit ca. 47 J. sind es, glaube ich nach Kommunen, ca. 170 E pro Lebensmonat. Also für genaue Zahlen übernehme ich keine Gewährleistung! Halt angeben und jedem Amt zeigen.
Marleen