Angenommen, eine Frau hat vor 6 Monaten Wohngeld beantragt und bisher keinen Bescheid erhalten. Bei telefonischen Anfragen wurde sie mehrmals auf den kommenden Monat vertröstet. Außerdem wird nun behauptet, die Berechnung verzögere sich, weil die Antragstellerin bei früheren Anträgen eine Rente in Höhe von 30 Euro nicht angegeben hätte, was jedoch keinesfalls der Wahrheit entspricht. Die Frau hat seit ca.1 1/2 Jahren keinen Wohngeldantrag gestellt (und dementsprechend in diesem Zeitraum auch kein Geld erhalten) und auch davor immer korrekte Angaben gemacht.
Da sie dringend auf das Geld angewiesen ist hat sie vor 3 Wochen einen Antrag auf einen Vorschuss gestellt. Bei einer telefonischen Nachfrage wurde sie diesmal vom Amtsleiter persönlich vertröstet. Er behauptete, so etwas wie einen Vorschuss gäbe es garnicht und selbst wenn, könne man ja nicht mit Sicherheit sagen, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht.
Wie geht die Antragstellerin nun am besten vor? Ist das Amt nicht dazu verpflichtet, festzustellen, ob ein Anspruch besteht (die Frau hat ein Einkommen von lediglich 800 Euro, früher hatte sie trotz weitaus höherem Einkommen einen Wohngeldanspruch) um dann einen angemessenen Vorschuss zu zahlen?
Oder kann sie nichts tun außer abzuwarten, was schwer ist, da das Geld wirklich fehlt?
Und wie sieht es mit den Anschuldigungen aus, denn die Antragstellerin hat ja keine alten Anträge mehr vorliegen, mit denen sie beweisen könnte, dass alle Angaben korrekt waren?
die Wohngeldanträge bedürfen in der Regel 4 Monate bis zum Bescheid. Dies liegt daran, dass die Wohngeldstellen haltlos überfordert mit der Vielzahl an Wohngeldanträgen sind.
Jedoch ist ein solch langer Bearbeitungszeitraum ungewöhnlich.
Ich würde so vorgehen, dass ich schriftlich und mit Einschreiben noch einmal auf die lange Bearbeitungsdauer hinweise und eine Untätigkeitsklage gem. § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) androhe.
Sollte dann noch immer nichts passieren, hat man der Behörde die Möglichkeit zur Tätigkeit gegeben. Danach würde ich wirklich zum Gericht gehen und das Klageverfahren eröffnen.
Angenommen, eine Frau hat vor 6 Monaten Wohngeld beantragt und
bisher keinen Bescheid erhalten. Bei telefonischen Anfragen
wurde sie mehrmals auf den kommenden Monat vertröstet
Kann auch 8 Monate dauern, kommt auf das Amt/Ort an…
Da sie dringend auf das Geld angewiesen ist hat sie vor 3
Wochen einen Antrag auf einen Vorschuss gestellt. Bei einer
telefonischen Nachfrage wurde sie diesmal vom Amtsleiter
persönlich vertröstet. Er behauptete, so etwas wie einen
Vorschuss gäbe es garnicht und selbst wenn, könne man ja nicht
mit Sicherheit sagen, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch
besteht.
Glaube auch nicht, dass es einen Vorschuss gibt, zumindest nicht vor der Zusage des W.amts.
die Frau hat ein Einkommen von lediglich 800 Euro,
früher hatte sie trotz weitaus höherem Einkommen einen
Wohngeldanspruch) um dann einen angemessenen Vorschuss zu
zahlen?
Früher waren 1.tens ganz andere Regeln und 2.tens mit höherem Einkommen ist es u.U. auch wahrscheinlicher Wohngeld zu erhalten.
Tipp: Mit 800 € muss die Antragstellerin sowohl für die Grundversorgung als auch für die Miete selbst aufkommen können. Kann sie dies nicht, wird sie vermutlich auch keine Wohngeldzusage erhalten.
Und wie sieht es mit den Anschuldigungen aus, denn die
Antragstellerin hat ja keine alten Anträge mehr vorliegen, mit
denen sie beweisen könnte, dass alle Angaben korrekt waren?
Wie sollen denn alte Anträge eine Beweisführung sein -mir unverständlich! Egal, die Antragsstellerin kann gegen den Bescheid im Falle der Ablehnung Widerspruch einlegen, dazu muss sie allerdings erstmal tatsächlich erfahren, was zur Ablehnung führt. Viel wichtiger erscheint erst mal den Bescheid zu erhalten.